Hallo,
also ich hab hier einen Kaufvertrag wo der Verkäufer unter Betreuung steht.
Betreuerin ist die Tochter.
Damit der Vertrag rechtswirksam wird brauche ich ja zuerst die betreuungsgerichtliche Genehmigung.
Kann ich nun aber vorher schon eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eintragen lassen?
Viel Dank im Voraus
Auflassungsvormerkung eintragen ohne betreuungsgerichtliche
nein.
Falls die Käufer finanzieren müssen, benötigst du insoweit auch die Genehmigung.
Falls die Käufer finanzieren müssen, benötigst du insoweit auch die Genehmigung.