Transfervermerk

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stef
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#1

13.10.2010, 12:12

Hallo,

in einer gerichtlichen Verfügung steht, dass die Gründungsurkunde und der Gesellschaftsvertrag ohne den erforderlichen Transfervermerk übermittelt wurden.

Weiß jemand, was das bedeutet?

Gruß Steffi
cocos94
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#2

13.10.2010, 13:10

Ich denke, die meinen die elektronische Beglaubigung durch den Notar bei der online-Übermittlung. Transfervermerk - Beglaubigungsvermerk. Könnte das zu eurem Fall passen?
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stef
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#3

14.10.2010, 14:15

Eigentlich nicht und die Dame beim Amtsgericht - Handelsregister - wusste auch nicht, was darunter zu verstehen nicht. Ich versuch heute mal wieder mein Glück, ob ich den zuständigen Richter erreiche. Gestern leider keinen Erfolg gehabt.
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stef
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#4

14.10.2010, 15:13

Bei dem Transfervermerk handelt es tatsächlich um die Bestätigung nach § 39 a BeurkG.

Hat sich also erledigt.
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