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neue Spülmaschine, welches Konto?

Verfasst: 15.08.2007, 08:38
von Gast
Guten Morgen... :D
Also, wir haben uns eine neue Spülmaschine geleistet und nun muss ich den Beleg ja auf irgendein Konto buchen.
Habe zur Auswahl GWG (Spüli ist aber über € 400,00 netto)
und
Büroeinrichtung-Möbel/Bürogeräte. Zählt die Spülmaschine zu Bürogeräten und Möbel?

Verfasst: 15.08.2007, 08:40
von darkangel
Morgen,
also ich hätte mich jetzt spontan für Büroeinrichtung entschieden...

(Da ich erst im 1. lehrjahr bin...was ist denn GWG?) :oops:

Verfasst: 15.08.2007, 08:41
von Curry
Also ich arbeite mich ja jetzt auch grad erst in die Buchhaltung ein, aber ich hätte es jetzt auch auf Büroeinrichtung gebucht. Küche gehört meiner Meinung nach auch zur Büroeinrichtung.

GWG sind geringwertige Wirtschaftsgüter, die im ersten Jahr gleich voll abgeschrieben werden können.

(ich hoffe, dass das jetzt alles stimmt)

Verfasst: 15.08.2007, 08:43
von Gast
genau, und sie dürfen max. € 400,00 netto betragen, soweit ich weiß.

Ich danke euch....

Verfasst: 15.08.2007, 08:45
von darkangel
Wieder was dazugelernt ^^

Verfasst: 15.08.2007, 08:50
von Pepsi
jep Büroeinrichtung ist richtig.. grundsätzlich könntest du jetzt auch ein eigenes Konto dafür anlegen

Verfasst: 15.08.2007, 08:50
von Curry
Also soweit ich weiß, sind es Beträge unter 410€ (netto).

Verfasst: 15.08.2007, 08:53
von Pepsi
also früher waren es 800 DM, ich dachte das wäre angeglichen worden auf direkt 400.. curry, wo hast du das her?

Verfasst: 15.08.2007, 08:54
von Curry
Na du weißt doch, ich lese gerade so ein schlaues Buch...

Verfasst: 15.08.2007, 09:11
von yvonne26
Ich mache auch gerade die AFAS fertig...
Die Spülmaschine würde ich auf ein Anlagenkonto buchen, bei uns ist das die 0480 (GWG) wenn sie wie gesagt unter 410,00 € gekostet hat. Ansonsten gehört es zur Büroausstattung ist aber trotzdem ein Anlagenkonto (bei uns fangen die alle mit 0 an)