Rechnungen nach Zahlungseingängen erstellen?

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repfiffi
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#1

21.04.2010, 15:38

Hallo Ihr Lieben,

mit Buchungen und Buchführung kenn' ich mich so gut wie gar nicht aus, daher meine Frage an Euch:

Mein Chef hat letztens gebucht und dabei ist aufgefallen, dass ein paar Rechnungen zwar raus gegangen und auch bezahlt worden sind, diese aber nicht im System - sprich Mandantenkonto (AnNoText) - aufgeführt sind. Nun gibt es natürlich ein paar Schwierigkeiten Zahlungseingänge zu verbuchen, wenn keine Rechnungen vorhanden sind.

Nun meine Frage: kann ich einfach eine Rechnung im Nachhinein ausstellen. Buchungsdatum der Rechnungen im System wären ja dann zeitlich später aufgeführt, als Zahlungseingänge.

Gibt es hierbei später Probleme mit dem FA oder ist das Wurst? Hauptsache Beleg für Zahlung vorhanden - mhhh

LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
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steffi_sugar
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#2

21.04.2010, 16:44

Ich kann nur sagen, dass ich das aus der Praxis auch kenne. Bislang hatte ich noch keine Probleme damit.
Insbesondere wenn wir gegen ehemalige Mandanten ein Verfahren gewonnen hatten und dann die Kosten aus dem KFB eingebucht haben (bei Zahlungseingang) habe ich meist erst nach Zahlungseingang Rechnung dazu erstellt.
Aber reicht rechtlich betrachtet: Keine Ahnung!
gkutes

#3

21.04.2010, 16:45

sind die Rechnungen dann überhaupt richtig erstellt worden? Stehen sie im Rechnungsausgangsbuch?? Das würde ich mal nachprüfen. Du kannst ja nicht einfach zwei Rechnungen über eine Sache erstellen.
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repfiffi
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#4

21.04.2010, 16:58

sie stehen nicht im rechnungsausgangsbuch, nicht erfasst im mandantenkonto - Chefe hat wohl Rechnungen erstellt, sich die dann anzeigen lassen in word, hat sie sich ausgedruckt und dann anscheinend nicht den button "ok"/übernehmen gedrückt.... :roll: denn nun gibt's in diesen Akten eine kopierte Rechnung, die erstellt wurde - sogar mit RNr. - aber nirgends im System auffindbar ist....völlig banane....
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gkutes

#5

21.04.2010, 17:07

dann existieren die Rechnungen überhaupt nicht! Die kannst du eigentlich nicht für die Buchhaltung hernehmen. Ihr habt ja dann sozusagen zwei Rechnungen mit einer Nummer im Umlauf. Chef gleich die Leviten lesen!

Wie bügeln wir das denn jetzt wieder aus? Neue (richtige) Rechnungen erstellen. Alte "stornieren" und Mdt neue übersenden. Alles im Buchhaltungsordner und in der Akte dokumentieren

Die Verbuchung des Habens auf eine spätere Rechnung sollte eigentlich kein Problem sein.
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