Buchung einer "Zuvielzahlung" des Gegners

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samara
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#1

03.12.2008, 13:30

Hi! Ich hatte schon an einer anderen Stelle berichtet, dass wir in einer Unfallangelegenheit einen Betrag von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erhalten haben, der nicht richtig zugeordnet werden konnte. Ich hatte diesen anfangs (dummerweise) als Gebührenzahlung an uns verbucht. Bis heute konnten wir mit der gegnerischen Haftpflicht nicht klären, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Ich muss aber den Monat November abschließen und die Ust abführen. Was mach ich mit diesen fälschlicherweise verbuchten Gebühren??? Kann ich sie z.B. so stehen lassen und im nächsten Monat als Gebührenauszahlung verbuchen? Ist es aus steuerrechtlicher Sicht o.k.? Wie würdet ihr vorgehen???
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LuzZi
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#2

03.12.2008, 13:34

Ich hätte diesen Betrag von Anfang an als Fremdgeld gebucht. Machen wir immer so und hatten bisher auch keine Probleme. Später kann ja immer noch auf Gebühren/Mwst. umgebucht werden.
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samara
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#3

03.12.2008, 13:36

Kann ich den Betrag jetzt von Gebühren auf Fremdgeld umbuchen???
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LuzZi
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#4

03.12.2008, 13:38

Ich weiß ja nicht, wie ihr die Buchhaltung macht, ob mit Programm oder ohne. Ich mache die Unterlagen hier nur für den StB fertig und schreibe entsprechend auf die Kontoauszüge, was in diesem Betrag steckt. Bei mir hilft dann im Zweifelsfall Tipp-Ex und ein Kulli, um aus den Gebühren Fremdgeld zu machen.
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samara
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#5

03.12.2008, 13:46

Ich buche mit dem RA-Micro-Programm. Kann mir vielleicht trotzdem jemand weiter helfen????
TapCat
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#6

03.12.2008, 14:11

Habt ihr denn schon eine Rechnung gestellt, weil du es in die Gebühren gebucht hast?
samara
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#7

03.12.2008, 14:49

Ja. Es wurde zwar eine erstellt. Aber gezahlt wurden 20,00 EUR mehr. Später bekamen wir jedoch einen Scheck über unsere Gebühren, so dass wir erst dann feststellen mussten, dass die erte Zahlung dann nicht auf Gebühren verrechnet werden musste...
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Pepsi
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#8

03.12.2008, 15:55

das muss dein Chef entscheiden, wenn du es in Gebühren buchst, wird auch USt. abgeführt dafür.. müsst ihr entscheiden, wenn ihr die USt. jetzt abführen wollt, dann kannstes auch so stehen lassen.
Copperfield
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#9

04.12.2008, 15:13

Ich würde den Betrag auf jeden Fall in Fremdgeld buchen, denn Eure Gebühren sind ja bereits gedeckt. Es handelt sich entweder noch um eine Schadenposition für den Mandanten (20,00 Euro hört sich nach allgemeine Kostenpauschale für den Mandanten für Telefonate etc. an) oder die Versicherung hat tatsächlich zu viel gezahlt, dann muss es an diese zurück erstattet werden. Auf jeden Fall wird es ein durchlaufender Posten sein.

In RA-Micro funktioniert es so:
- Finanzbuchhaltung (wenn diese nicht durch ein Passwort geschützt ist), - dann buchen,
- Akten-Nr. ,
- Buchungsart (nämlich Umbuchung)
- Betrag auswählen,
- auswählen, wovon es abgebucht werden soll, in diesem Fall also von
Geb. ....% (ich nehme mal an, Du hast vorher auf 19 % gebucht),
- unter Beleg-Nr. musst Du wahrscheinlich ein "n" für "neu" eingeben,
- dann ersten Teil der Umbuchung bestätigen (1. Teil = Umbuchung
v o n .... )

Im zweiten Teil erfolgt die Umbuchung a u f .
Dazu wiederum Akten-Nr. eingeben, Betrag wird in der Regel vorgeschlagen, sonst manuell eingeben, auswählen, w o r a u f Du buchen möchtest, also in diesem Falle auf Fremdgeld,
bestätigen, fertig.
Unter Aktenkonto anzeigen kannst Du Dir Dein Werk ansehen.

Immer gedanklich vor Augen halten, dass eine Umbuchung aus 2 Buchungsschritten besteht, nämlich einmal v o n und im zweiten Schritt a u f .
samara
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#10

04.12.2008, 15:34

Vielen lieben Dank!!! Hab das genau so gemacht mit der Umbuchung!!! DANKE SCHÖN!!!
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