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Verfasst: 30.01.2008, 13:16
von skugga
Hilft mir leider nicht wirklich; ich buche nicht nur die Aktenkonten, sondern Stapelbuchung Finanzkonten... Hintergrund ist, dass wirs schon irgendwann mal vom Steuerberater "wegholen" wollen und ich sozusagen jetzt meine Trockenübungen mache. Vorher wurde gar nicht im RA-Micro gebucht, war ein Heidenspaß mit den Geldeingängen und deren Verrechnung.

Verfasst: 30.01.2008, 13:18
von Janin
oh stapelbuchung mache ich nicht. das war mir irgendwie zu kompliziert damals. deshalb habe ich mich für die einzelbuchung entschieden.

Verfasst: 30.01.2008, 13:57
von Curry
Also die erste Variante ist aber mit FiBu. Schau dir doch dazu mal das Online-Seminar von Frau George bei RA-Micro an. Das hilft echt weiter.

Verfasst: 30.01.2008, 14:28
von skugga
Über FiBu schon - aber nur ins Akten- und nicht in die Finanzkonten. Nützt mir so leider nix.

Verfasst: 30.01.2008, 14:31
von Curry
Dann schau dir das mal online an. Ich weiß, dass Frau George da auch von zwei Finanzkonten gesprochen hat, die extra angelegt worden sind. Das hab ich ja dann bei mir in Lexware auch so übernommen.

Verfasst: 30.01.2008, 14:38
von Pepsi
:suche

Tschuldigung, aber langsam komm ich mir wirklich vor wie ne Schallplatte, also jetzt nochmal für alle die es bisher noch nicht gefunden haben (im Übrigne ist das hier definitiv der falsche Thread dafür)

1.: man kann es so buchen wie schon gesagt, mit Honorarauslagen direkt über FiBu

2.: man legt zwei (oder auch nur eins) neue Konten an: 4781 (Auslagen ohne Ust) und 4782 (Auslagen inkl. USt)
dann bucht man die Rechnung (oder Überweisung) in das jeweilige Konto (bei der Kontoauszugsbuchung)
dabei muss aber gewährleistet sein, dass der jeweilige SB ins Kostenblatt die Auslagen bucht, damit die bei Rechnungserstellung auch berücksichtigt werden

die 2. Variante ist m.E. sinnvoller, da dann die Buchhaltung nicht die einzelnen Posten raussuchen muss, sondern nur das Aktenkonto bebucht. Wie z.B. bei RA RC oder supercheck, wo man monatliche Sammelrechnung bekommt (da steht dann ja zur Kontrolle nochmal drauf, was für Posten in welcher Akte abgerechnet werden)

PS: die E-Learning Videos/Veranstaltungen von RA M sind nur zu empfehlen, woanders hab ich mein Wissen auch nicht her

Verfasst: 30.01.2008, 14:52
von skugga
Es ist nicht wirklich der falsche Thread; mir ging es ja nun auch darum, wie zum Henker ich die Auslagen, die mir das Gebührenprogramm ja nicht dahin zieht, wo ich sie hinhaben will, wieder aus meiner Buchhaltung rausbekomme. Siehe Überschrift dieses Threads. Im übrigen bin ich hier die einzige SB, und meistens kann ich freitags noch nachvollziehen, was ich dienstags gemacht habe... ;)

Verfasst: 30.01.2008, 15:03
von Pepsi
;-)

ja das ist in der Tat eine gute Frage, wie man Ust-pflichtige Auslagen abschreiben kann, das hatte ich noch nie.. normal schreibt man die ja über buchen-umbuchen-auslagen abschreiben ab, aber da sie ja in dem Fall dann mit in der Rg drind sind

oder meintest du was anderes?

Verfasst: 30.01.2008, 15:20
von Pepsi
also das weiß ich so auch nicht, da müsste ich auch erst nachfragen, werd ich mal tun, hatte den Fall bis jetzt zwar nicht, aber irgendwann is immer das erste mal

Verfasst: 30.01.2008, 16:17
von skugga
Also nomma, nur damits verständlich ist:

1. Ich habe einen Kontoauszug auf dem Tisch, dort finden sich (z. B.) 12,00 Aktenversendungspauschale.

2. Ich buche die brav über Stapelbuchung und Finanzkonto als Auslagen.

3. Die tauchen brav als Auslagen in meinem Aktenkonto auf.

4. Ich schreibe eine Rechnung; da werden mir die Auslagen vorgeschlagen, leider ohne MwSt., so daß ich die da nicht brauchen kann, sie also oben mit in die Rechnung nehme und brav versteuere.

5. Nun hab ich das Problem, daß die über die FiBu gebuchten Auslagen - da ich sie nicht in die Rechnung übernehmen konnte - immer noch im Aktenkonto rumdümpeln, doof aussehen und ich sie da gerne weg hätte.

6. ist dann der Punkt, an dem ich grad bin: Bahnhof! :D