Liebe Cracks der Buchhaltung, ick brauch Eure Hilfe
Folgendes: Es ist ja so, dass betrieblich veranlasste bzw. betriebsinterene Bewirtungen (von Arbeitnehmern) zu 100% abgezogen werden dürfen. Z.B. bei Weihnachtsfeier oder sonstiger Betriebsfeier. Jetzt hab ich gelesen, dass Aufwendungen für
2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr (das können auch 2 Bewirtungen bzw. Veranstaltungen mit Bewirtung sein) zieht man als Betriebsausgabe ab, ohne dass diese beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn versteuert werden. Sie dürfen allerdings den
Grenzwert von 110 € (brutto) je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung nicht übersteigen.
Heißt das jetzt, dass unsere Chefs an sich zweimal im Jahr pro Arbeitnehmer je 110 € für Bewirtung ausgeben dürfen??
Und dann eigentlich das wichtigste. Wenn ich jetzt so eine Bewirtungsrechnung habe, teilgenommen haben 2 Chefs und 3 Arbeitnehmer. Re-betrag insgesamt 300,00 € brutto ink. 30 € Trinkgeld. Wie bucht man das jetzt? Rechnet man den kompletten Brutto-RE-Betrag durch lediglich die 3 Arbeitnehmer? Oder splittet man das auf und sagt RE-Betrag durch gesamte TEilnehmerzahl (also in dem Fall 5) und bucht dann den auf die Arbeitnehmer entfallenen Beträge auf 100% abzugsfähige Bewirtungskosten und den auf die Chefs entfallenen Beträge auf 70%/30% ?? Und das Trinkgeld? Was ist damit?
Ich bin grad völlig verwirrt und weiß nimmer weiter.
Bitte schnell Hilfe.