Mdt. rundet Rechnungsbetrag auf

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Tigerle
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#1

17.02.2014, 07:51

Mandant hat bei der Bezahlung der Rechnung, diesen aufgerundet und wie man es halt in Bayern so sagt "des passt scho". Da dies jetzt über das Bankkonto gelaufen ist, muss ich den Differenzbetrag ja auch irgendwie buchen. Wo buche ich den denn hin?
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booo
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#2

17.02.2014, 08:34

Vielleicht auf außerordentliche Erträge bzw. Erlöse (wie z.B. - zwar anderes Sachkonto - auch Zinserträge) mit 0 %?

Bin mir aber nicht ganz sicher...
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Tigerle
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#3

17.02.2014, 08:43

das klingt gut. :thx
sansibar
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#4

17.02.2014, 09:12

Ich denke sicher, dass man das versteuern muss, also keinesfalls auf 0 % buchen
Grüße - sansibar
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Tigerle
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#5

17.02.2014, 09:32

sansibar hat geschrieben:Ich denke sicher, dass man das versteuern muss, also keinesfalls auf 0 % buchen
Bei Vorsteuerabzugsberechtigung würde ich das bejahen, aber wenn die noch nicht besteht, fallen ja eigentlich hierauf keine Mehrwertsteuer/Vorsteuer an.
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Kasimir1603
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#6

17.02.2014, 10:42

@Tigerle

Gemeldet und versteuert werden müssen die tatsächlich vereinnahmten Beträge. Wenn der Kunde statt 20,85 € Dir 21 Euro überweist, musst Du als Umsatz bei Dir die 21 € buchen und auch versteuern.
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#7

17.02.2014, 10:50

Aber dann hab ich dennoch eine Akten- und eine Sachkontenbuchung, oder?
Aktenkonto, klar, Honorar mit 19% und Sachkontenbuchung dann auf zB Erlöskonto mit 19%?

Wie gesagt, bin mir da auch nicht sicher...
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Tigerle
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#8

17.02.2014, 11:19

Kasimir1603 hat geschrieben:@Tigerle

Gemeldet und versteuert werden müssen die tatsächlich vereinnahmten Beträge. Wenn der Kunde statt 20,85 € Dir 21 Euro überweist, musst Du als Umsatz bei Dir die 21 € buchen und auch versteuern.
Ja mir war schon klar, dass ich die 21,-- buchen muss. Mir geht es nur darum, wie die 0,15 € verbucht werden. Dies sind ja keine "normalen" Erlöse sondern andere.

Und das Erlöskonto muss natürlich in der Einnahmen-Überschussrechnung mit angegeben werden, aber wenn keine Vorsteuer bezahlt bzw. keine Mehrwertsteuer berechnet wird, dann doch ohne irgendwelche steuern, oder bin ich auf dem Holzweg?
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Kasimir1603
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#9

17.02.2014, 11:55

Den Differenzbetrag entweder dem Kunden gutschreiben und mit einer späteren Rechnung verrechnen oder als separaten Erlös buchen - definitiv jedoch mit Umsatzsteuer. Ausnahme: Kleinunternehmer. Tigerle bei Dir trifft das glaub ich zu meine ich mich zu erinner. Du stellst Deine Rechnungen ja ohne Steuer und ziehst aus Rechnungen auch keine Vorsteuer.

Hat der Kunde mehr gezahlt, buche ich den Mehrbetrag entweder als Erlös (ggf. separates Sachkonto anlegen falls erforderlich) oder schreibe dem Kunden den Betrag gut - also entweder mit der nächsten Rechnung verrechnen oder dem Kunden den Betrag zurück überweisen.

@sigulaz

und ja - sind dann ggf. eine Aktenbuchung und eine Sachbuchung, wenn Du Dich dazu entscheidest, das Zuviel zu behalten. Willst Du das Zuviel mit der nächsten Rechnung verrechnen kannst Du es ja als Haben auf dem Aktenkont im Honorar belassen und dann später verrechnen.
Ciao Kasi

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#10

17.02.2014, 12:22

Kasimir1603 hat geschrieben:Den Differenzbetrag entweder dem Kunden gutschreiben und mit einer späteren Rechnung verrechnen oder als separaten Erlös buchen - definitiv jedoch mit Umsatzsteuer. Ausnahme: Kleinunternehmer. Tigerle bei Dir trifft das glaub ich zu meine ich mich zu erinner. Du stellst Deine Rechnungen ja ohne Steuer und ziehst aus Rechnungen auch keine Vorsteuer.

Hat der Kunde mehr gezahlt, buche ich den Mehrbetrag entweder als Erlös (ggf. separates Sachkonto anlegen falls erforderlich) oder schreibe dem Kunden den Betrag gut - also entweder mit der nächsten Rechnung verrechnen oder dem Kunden den Betrag zurück überweisen.
Ja genau - Kleinunternehmer -. So habe ich es gemacht, als Guthaben für die nächste Rechnung. Problem war nur, dass das Programm im Folgenden dann nicht richtig verbuchen lässt und jetzt wollte ich es einfach als "Erlös" buchen und in folgenden Rechnungen nicht mehr berücksichtigen.
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