Mehrwertsteuer auf Sitzplatzreservierung?

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ReLo
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#1

05.08.2011, 09:40

Hallo,
ich bin mit meiner Buchhaltungskollegin uneins... für eine Bahnfahrt + Sitzplatzreservierung wurde das Ticket am Automaten gezogen. Komischerweise steht nur auf der Fahrkarte der Mehrwertsteuerbetrag für die Fahrkarte drauf. Auf den Belegen für die Sitzplatzreservierungen stehen nur die € 2,50 und keine Angabe zur Mehrwertsteuer. Wenn man Tickets online bucht, ist auf den Onlinetickets aber auch die Mehrwertsteuer für die Platzreservierung mit ausgewiesen und die Platzreservierung kostet dann auch nur € 2,50.

Ich bin der Ansicht, dass in den € 2,50 für die Platzreservierung auch schon die Mehrwertsteuer enthalten ist, meine Kollegin aus der Buchhaltung hat die Mehrwertsteuer jetzt aber noch einmal auf die € 2,50 draufgebucht.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank und einen schönen Start ins Wochenende!
ReLo
henriette

#2

05.08.2011, 09:59

"Für den Vorsteuerabzug aus der Reservierungsleistung ist der Steuersatz zu Grunde zu legen, der für die zugehörige Fahrkarte gilt"

so stets auf Cheffins letzter Fahrkarte,
also ist die Steuer schon drin würde ich sagen
ReLo
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#3

09.08.2011, 13:02

Ja, genau so würde ich das auch sehen. Heute ist die Kollegin aus der Buchhaltung wieder da und ich habe sie noch einmal gefragt. Sie ist der Meinung, dass seit ein paar Jahren sämtliche Auslagen (auch Reisekosten, Übernachtungskosten und sogar Taxi-Kosten), egal welcher Steuersatz dafür anfällt, immer mit 19% weiterbelastet werden müssen. Ich muss da noch einmal das Umsatzsteuergesetz durchwühlen, daraus soll sich das ergeben.

Da ich vor einiger Zeit eine ReFa-Pause hatte ist diese Änderung vielleicht an mir vorbeigegangen. Muss ich jetzt tatsächlich auf alle Auslagen (außer lt. Kollegen auf Gerichtskosten und Gerichtsvollziehernachnahme) tatsächlich noch einmal 19% draufschlagen und bekomme ich das tatsächlich so auch festgesetzt?

Vielen Dank für Eure Meinungen!
Ninine
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#4

09.08.2011, 13:19

Also, gänzlich ohne Gewähr auf Richtigkeit, weil es mir einfach nicht in den Kopf hineingeht:

Mir wurde seinerzeit erklärt, daß alle Leistungen für die der Anwalt Auftraggeber und Kostenschuldner ist (z. B. Bahnfahrkarten, Taxifahrten etc.) in Höhe des jeweiligen Netto-Betrages in die Rechnung einzustellen sind und dann tatsächlich 19 % Umsatzsteuer darauf kommen. Dies sei auch bei der Aktenversendungspauschale so, da nur der Anwalt die Versendung der Akte in seine Kanzlei in Anspruch nehmen kann und nur er persönlich Interesse daran hat, so seine Arbeit zu erleichtern. Wir machen dies seither so und haben bisher noch keine Monierung erhalten ...

Viele mittägliche Grüße aus Frankfurt

ninine
Ulili
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#5

09.08.2011, 13:54

Da habe ich doch auch mal gleich eine Frage zu ...

Also, wenn ich abschließend nur noch hinterher die Portokosten vom Mandant haben will, z. B. 23 Briefe à 0,55 Euro = 12,65 Euro, rechne ich da dann noch die Mehrwertsteuer drauf :? , also 12,65 Euro + 2,40 Euro = 15,05 Euro ????

:thx
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Refa-Aline
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#6

09.08.2011, 14:33

Auf Portokosten doch nicht. Die werden doch nach RVG abgerechnet und nicht als Auslagen/durchlaufende Posten. Tja bei der anderen Frage habe ich nur ???? und keine Ahnung. Rein vom Prinzip her würde ich es mit Umsatzsteuer abrechnen, wenn man es mit z. B. der Aktenversendungspauschale vergleicht.
Liebe Grüße :wink1
Ulili
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#7

09.08.2011, 15:19

Sorry, vielleicht habe ich mich nicht sooo gut ausgedrückt. Wir haben es in verschiendenen Fällen so, dass wir bereits abgerechnet haben und dann noch mal was nach kommt, zum Beispiel ins InsO-Sachen. Dann müssen doch noch mal viele viele Briefe raus. Da habe ich das jetzt schon immer mal gemacht, dass ich mir die noch habe bezahlen lassen. Aber ohne Mehrwertsteuer.

Bin ganz lange raus gewesen aus dem ganzen und von daher echt unsicher ...
ReLo
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#8

10.08.2011, 14:03

Hei Ulili,
bei uns kommt das auch öfter mal vor - ich mache das so, dass ich sämtliche (auch bereits abgerechneten Gebühren) in die Rechnung mit aufnehme und die bezahlten Posten dann unten wieder abziehe, so dass nur noch das zusätzlich aufgelaufene Porto überbleibt. Bis jetzt sind alle Mandanten und RSV damit gut zurecht gekommen.

Wegen meines Umsatzsteuerproblems: ich habe hier jetzt einen Festsetzer gegen die Gegenseite zu beantragen und nehme auf meine Taxi- und Fahrtkosten jetzt einfach mal die 19% mit rauf - auf die Reaktion von Rechtspfleger / Gegenseite bin ich gespannt und werde berichten :-)

viele Grüße - ReLo
Xuka
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#9

10.08.2011, 14:41

Auslagen wie Porto, Taxikosten usw. sind mit Umsatzsteuer zu berechnen, siehe auch unten stehendes Zitat aus dem Umsatzsteueranwendungserlass:
Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28.4.1966, V 58/63, BStBl III S. 476). Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng - im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung - zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 10.9.1992, V R 99/88, BStBl 1993 II S. 316). Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 31.5.2001, V R 97/98, BStBl II S. 658).
Vereinfacht gesagt: Sobald der RA im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit Kosten verursacht, bei denen er auch Kostenschuldner ist (ist ja bei Gerichtskosten z. B. nicht der Fall) und diese an den Mdt. weiterberechnet, muss er 19 % USt. draufrechnen.
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A13
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#10

26.02.2013, 10:36

Ich weiß das Thema nervt :(

Habe EMA-Auskunft. Diese kostete netto 10,39 €, brutto dementsprechend 12,36 €.

Will jetzt dem Mandanten eine Rechnung schicken. Die würde doch dann so aussehen, oder?

Gegenstandswert: 1.606,79 €
1,3 GG gem. Nr. 2300 VV RVG 172,90 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Auskunftskosten EMA vom ... (netto) 10,39 €
netto 203,29 €
19 % Ust. Nr. 7008 VV RVG 38,63 €
brutto 241,92 €

Vielen Dank.
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
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