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Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 23.06.2017, 13:30
von Sunny1393
Sputnik85 hat geschrieben: In meiner Ausbildung habe ich sogut wie nichts gelernt. Ich habe das selbständige arbeiten (Klagen erstellen, usw.) erst "gelernt" als ich in der Folgekanzlei in Frankfurt war. Mein Chef hat damals viel Vertrauen in mich gesetzt, das war gut. Er nannte mich immer "Kollegin" ("Guten Morgen Frau Kollegin" ;) ) War eine tolle Zeit und ich bin ihm sehr dankbar.
Ich finde es echt schade, dass es so viele Kanzleien gibt, die nicht richtig oder gar nicht ausbilden (in der Berufsschule waren ziemlich viele darunter). Dort wo ich gelernt habe, hatte die Angestellte gemeint, dass wir ja nur "Tippsen" wären und sonst nichts und das fand bzw. finde ich ziemlich abwertend und unter aller Sau.

Ich finds cool, dass das bei dir in der Folgekanzlei so super war. :)

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 23.06.2017, 17:21
von Laska
In Forderungssachen fertigen wir die Anspruchsbegründungen selbst, wenn z. B. Widerspruch gg. den MB eingelegt wurde.

In Mietsachen fertige ich Räumungsklagen selbst und in WEG-Sachen fertige ich auch die Anspruchsbegründungen selbst, wenn z. B. das Mahnverfahren vorausgegangen ist und Widerspruch gg. MB/Einspruch gg. VB eingelegt wurde.

Ich habe mir einen Musterordner angelegt und kann dort immer wieder nachschauen.

Natürlich werden die Schriftsätze niemals blind unterschrieben, sondern zunächst geprüft. ;)

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 25.06.2017, 19:44
von Zitrone28
So, ein kleines Update:

Mehr Geld gibt es nicht, aber im Dezember einen Bonus zusätzlich zum Weihnachtsgeld, wenn das Jahr gut gelaufen ist.
Dafür habe ich ausgehandelt, dass ich bei den Schriftsätzen nur noch die Sachverhaltsdarstellung machen muss. Die Begründung macht der Chef.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 26.06.2017, 05:39
von Sonnenkind
Und wenn das Jahr nicht gut läuft, schaust du in die Röhre!!

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 26.06.2017, 07:44
von paralegal6
Zitrone28 hat geschrieben:So, ein kleines Update:

Mehr Geld gibt es nicht, aber im Dezember einen Bonus zusätzlich zum Weihnachtsgeld, wenn das Jahr gut gelaufen ist.
:patsch was es alles gibt...

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 26.06.2017, 10:10
von icerose
Zitrone28 hat geschrieben:So, ein kleines Update:

Mehr Geld gibt es nicht, aber im Dezember einen Bonus zusätzlich zum Weihnachtsgeld, wenn das Jahr gut gelaufen ist.
Dafür habe ich ausgehandelt, dass ich bei den Schriftsätzen nur noch die Sachverhaltsdarstellung machen muss. Die Begründung macht der Chef.
klingt für mich nach: Jetzt wird es erstmal richtig stressig. :pfeif Weil du musst dafür sorgen, dass das Jahr gut läuft. :roll:

Aber wenn du damit glücklich bist, ok. :knutsch

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 26.06.2017, 10:37
von Sputnik85
Ich wäre damit nicht zufrieden. Aber alles Gute weiterhin!

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 16.05.2018, 12:35
von BlackWoman
Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass schließe ich mich mal dem o. g. Thema an:
Ich habe hier eine Sache vorliegen mit mehreren Rechtsstreiten, die schon über Jahre hinweg laufen. In den einzelnen Verfahren selber laufen dann wiederum verschiedene Beschwerden usw. Die ganze Sache ist äußerst umfangreich und sehr kompliziert. Bisher hatte ich damit gar nichts zu tun, das hat nämlich meine Vorgängerin noch gemacht. Und das ziemlich gut, muss ich sagen.
Nun ist es so, dass ich das Ganze nun übernehmen soll. Ich habe es mir schon angesehen, aber ich blicke da nicht im Geringsten durch. :roll:
Und ehrlich gesagt müsste ich mir diese Zeit auch stehlen, denn mein Schreibtisch quillt auch so schon über.
Soll ich dem RA das einfach so sagen? Denn ich will ja auch nicht den Eindruck erwecken, als wäre ich unfähig bzw. überfordert. :sad:

Was würdet ihr da machen? Vielen Dank für eure Meinungen.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 16.05.2018, 12:42
von Ciara
Ich spreche solche Dinge grundsätzlich an, wenn ich schon überlastet bin und dann noch was aufwendiges übernehmen soll.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 16.05.2018, 12:45
von samsara
Was hat denn Deine Kollegin alles selbst gemacht? Hatte sie die Zeit dazu?

Ich würde sagen, dass ich den Vorgang gerne übernehmen würde, das Einarbeiten aufgrund der vielen Rechtsstreite allerdings äußerst viel Zeit in Anspruch nehmen würde und ich diese leider nicht habe, weil der Schreibtisch überquillt.