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Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 21.06.2017, 20:48
von Zitrone28
Hallihallo, bisher habe ich das Forum nur als Quelle im Arbeitsalltag genutzt.
Ich möchte nun aber mal aktiv schreiben und um Rat/Meinungen fragen.

Wie ist das bei euch mit der Erstellung von Schriftsätzen? Heute habe ich vom Chef mal wieder eine Akte bekommen mit den Worten: "Machen Sie mal die Klage".
Ich habe dann vier Stunden da gesessen und habe die Akte und Literatur gewälzt. Am Schluss waren es 12 volle Seiten.
Zum Glück war der Chef außer Haus bei einem Termin und aufgrund Urlaubs des zweiten Chefs hatte ich Luft. Aber das ist nicht immer so.

Es kommt sehr oft vor, dass der Chef sagt, ich soll einen längeren Schriftsatz erstellen, auf einen Schriftsatz erwidern, ein Zeugnis für den Mandanten entwerfen usw. Ist das bei euch auch so? Ich sitze dann stundenlang daran, da ich mich erst mal in die Akte und den Sachverhalt einarbeiten muss. Die restliche Arbeit bleibt dann liegen.
Kleinere Schriftsätze wie Terminsverlegungsgesuch oder Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung und dergleichen sind nicht das Problem und gehen mir leicht von der Hand und quasi nebenbei bei der Bearbeitung der Post.
Der Chef gibt mir auch meist die Akte mit dem Kommentar: "Ich habe keine Lust dazu. Bei Ihnen weiß ich ja, dass es gemacht wird."

Ist eine solch große Aufgabe nicht eigentlich Sache des Chefs? Wie seht ihr das? Bin ich da zu kleinlich? Kleinere Schriftsätze habe ich auch schon in der vorherigen Kanzlei angefertigt, aber ich kenne es von dort nicht, dass alle anderen essentiellen Schriftsätze von der Angestellten geschrieben wurden. Da war es immer Anwaltssache.

Danke für eure Anmerkungen.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 07:17
von manau1301
Da sollte eine klare Regelung bei euch her. Bei mir ist es so, dass ich zwar die Klagen im Rubrum sowie die Sachverhaltsdarstellung im Entwurf fertige, die konkrete Begründung dann aber durch den Anwalt erfolgt. Auch Forderungsanschreiben oder Schriftsätze in Verkehrsunfallsachen werden durch die Renos hier erstellt. Ebenso ist alles was Gebühren betrifft hier Sache der Renos. Alle anderen Geschichten werden durch den Anwalt gefertigt.

Vielleicht solltest du einfach mal das Gespräch mit deinem Chef suchen und eine klare Aufgabenverteilung anstreben.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 07:41
von paralegal6
Ganz normale kurze Klagen mache ich auch, aber Literatur wälzen würde ich nicht. Alles komplizierte, z. B. Anfechtung o.ä. macht ein RA

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 08:12
von samsara
Nicht schlecht - er hat keine Lust, kassiert dann aber ab.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 08:18
von Sputnik85
Hallo,

so ein ähnliches Thema hatten wir hier schon mal, soweit ich mich erinnere.

Auf der einen Seite sehe ich es wie Samsara #4
Andererseits ist es selbständiges Arbeiten, was ich sehr schätze und was mir persönlich sehr viel Spaß macht. Mein alter Chef hat mich auch immer Klagen schreiben lassen. Ich fands gut, hat mir im späteren Arbeitsleben vieles erleichtert.

Wie ist denn generell eure Bürosituation?

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 08:31
von Ardnaxela1972
Sputnik85 hat geschrieben:Hallo,

so ein ähnliches Thema hatten wir hier schon mal, soweit ich mich erinnere.

Auf der einen Seite sehe ich es wie Samsara #4
Andererseits ist es selbständiges Arbeiten, was ich sehr schätze und was mir persönlich sehr viel Spaß macht. Mein alter Chef hat mich auch immer Klagen schreiben lassen. Ich fands gut, hat mir im späteren Arbeitsleben vieles erleichtert.

Wie ist denn generell eure Bürosituation?
Ich sehe es so auch ... ich freue mich sogar, wenn ich mal eine Klage oder ähnliches machen kann, das ist einfach mal was anderes. Die Einwände sind schon begründet (er tut nix und kassiert, alles andere bleibt liegen etc), jedoch überwiegt bei mir eben das Gefühl "geistig gefordert zu werden". Und dass alles andere liegen bleibt, müsste für den Chef klar sein.

:wink1

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 08:59
von samsara
Selbständiges Arbeiten ist schön und gut - und auch sehr wichtig. Aber die Arbeit des RA zu machen, weil er keine Lust hat und die eigene Arbeit bleibt dadurch liegen, geht gar nicht. Womöglich müssen dann noch Überstunden gemacht werden, um die eigene Arbeit zu schaffen.

Ich arbeite hier seit über 20 Jahren selbständig und darf auch so gut wie alles alleine unterschreiben. Ich mache Klagen, Strafanzeigen, Erledigterklärungen etc. auch selbst. Für mich wäre es aber keine Herausforderung, mich stundenlang durch die Akte und Gesetze wälzen zu müssen. Abgesehen davon hätte ich gar nicht die Zeit.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 09:07
von Sputnik85
samsara hat geschrieben:Selbständiges Arbeiten ist schön und gut - und auch sehr wichtig. Aber die Arbeit des RA zu machen, weil er keine Lust hat und die eigene Arbeit bleibt dadurch liegen, geht gar nicht.
Das steht natürlich außer Frage. Daher hab ich mich mal nach der Gesamtsituation im Büro erkundigt.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 09:12
von samsara
Sputnik85 hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:Selbständiges Arbeiten ist schön und gut - und auch sehr wichtig. Aber die Arbeit des RA zu machen, weil er keine Lust hat und die eigene Arbeit bleibt dadurch liegen, geht gar nicht.
Das steht natürlich außer Frage. Daher hab ich mich mal nach der Gesamtsituation im Büro erkundigt.
Das wäre mal interessant.

Re: Wer ist für die Erstellung von Schriftsätzen zuständig?

Verfasst: 22.06.2017, 11:11
von AliceImWunderland
Liebe Zitrone!
Ganz sicher gehört es nicht zu den allgemein üblichen Aufgaben einer RA-Fachangestellten, Klagen, Klageerwiderungen etc. zu schreiben.

Eine besonders pfiffige RA-Fachangestellte mag damit kein Problem haben. Ich mache hier im Büro diese arbeiten auch. ABER: wenn du dich dabei unwohl fühlst und auch keine Zeit dafür hast, dann solltest du deinem Chef mal sagen, dass es ab heute seine Aufgabe ist. Wer hat denn von Euch Jura studiert? Was ist denn bitte sein Job??? Sachverhalte abzuwägen und rechtliche Beurteilungen zu machen ist nunmal der Job eines RA. Dein Chef muss ja auch eine Daseinsberechtigung haben.

Alleine schon aus der Sicht der Berufshaftpflichtversicherung sehe ich es als bedenklich an, dass eine RA-Fachangestellte Klageschriften macht und Schriftsätze selbständig ausarbeitet. Und aus der Sicht des Mandanten sowieso. Ich möchte ja auch nicht bei einer OP von der Krankenschwester operiert werden.

Bevor jetzt alle über mich herfallen: Zugegeben, mit manchen Sachen mögen wir uns besser auskennen, als die Chefs und manche Klageschriften kriegen wir wahrscheinlich auch besser hin. Eine Krankenschwester kann meistens auch besser Blut abnehmen, als der Chefarzt. Alleine schon aus der Tatsache, weil sie es öfter macht und dadurch mehr Routine hat. Das setze ich aber mit den allgemeinen Büroarbeiten in einem RA-Büro gleich. Die Haupttätigkeit, nämlich klagen und auf Klage erwidern, sollte nicht auf RA-Fachangestellte abgewältzt werden. Zumindest nicht, wenn die RA-Fachangestellte das nicht gerne möchte.