Fristen auf EB?
Verfasst: 01.02.2017, 09:38
Hallo
Es passiert zwar recht selten, aber heute hatte ich wieder einen Brief vom Gericht in der Post, wo die Frist zur Stellungnahme auf dem EB notiert war.
Ich guck eigentlich nie auf das EB, ob da was von Fristen steht. Mein Chef hat es zum Glück gesehen.
Zumal ich die EBs i. d. R. gleich wieder per Post zurückschicke an die Gerichte und auch keine Kopie für die Akte mache.
Meine Frage: Ist das überhaupt zulässig, dass das Gericht eine Frist nur auf dem EB verfügt? Gibt es da nicht irgendeine Vorschrift?
Danke und liebe Grüße
Es passiert zwar recht selten, aber heute hatte ich wieder einen Brief vom Gericht in der Post, wo die Frist zur Stellungnahme auf dem EB notiert war.
Ich guck eigentlich nie auf das EB, ob da was von Fristen steht. Mein Chef hat es zum Glück gesehen.
Zumal ich die EBs i. d. R. gleich wieder per Post zurückschicke an die Gerichte und auch keine Kopie für die Akte mache.
Meine Frage: Ist das überhaupt zulässig, dass das Gericht eine Frist nur auf dem EB verfügt? Gibt es da nicht irgendeine Vorschrift?
Danke und liebe Grüße