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Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 10:17
von ebstar
Wann stellt ihr eine Kostenvorschussrechnung aus?

Re: Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 11:03
von Lämmchen
Bei uns gibts kaum Kostenvorschussrechnungen. Maximal wenn wir ein Pauschalhonorar vereinbaren (z. B. für die Erstellung von AGB) oder wenn zu vermuten ist, dass der Mandant evtl. in die Insolvenz geht. Dann wird sie aber gleich zu Beginn des Mandats ausgestellt.

Re: Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 11:05
von Langstrumpf
Bei uns wird in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens abgerechnet, es sei denn der Mandant wünscht eine "Zwischenrechnung".

Re: Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 11:16
von Adora Belle
Bei uns geht das nach Bauchgefühl und Erfahrung, deshalb sind die Wahlmöglichkeiten der Umfrage für mich ungeeignet. Im Strafrecht wird fast ausschließlich mit Vorschuss gearbeitet, und zwar vor Aktenanlage.

Re: Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 11:17
von Soenny
Adora Belle hat geschrieben:Bei uns geht das nach Bauchgefühl und Erfahrung, deshalb sind die Wahlmöglichkeiten der Umfrage für mich ungeeignet. Im Strafrecht wird fast ausschließlich mit Vorschuss gearbeitet, und zwar vor Aktenanlage.
:dafuer und meistens weiß man auch warum :lol:

Re: Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 11:31
von Fienchen
Soenny hat geschrieben:
Adora Belle hat geschrieben:Bei uns geht das nach Bauchgefühl und Erfahrung, deshalb sind die Wahlmöglichkeiten der Umfrage für mich ungeeignet. Im Strafrecht wird fast ausschließlich mit Vorschuss gearbeitet, und zwar vor Aktenanlage.
:dafuer und meistens weiß man auch warum :lol:
Bei uns ganz genauso. Je nach Mandant machen wir keinen Handschlag mehr, bis nicht wenigstens etwas Geld rein kam.

Re: Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 11:56
von Natzuki
Fienchen hat geschrieben:
Soenny hat geschrieben:
Adora Belle hat geschrieben:Bei uns geht das nach Bauchgefühl und Erfahrung, deshalb sind die Wahlmöglichkeiten der Umfrage für mich ungeeignet. Im Strafrecht wird fast ausschließlich mit Vorschuss gearbeitet, und zwar vor Aktenanlage.
:dafuer und meistens weiß man auch warum :lol:
Bei uns ganz genauso. Je nach Mandant machen wir keinen Handschlag mehr, bis nicht wenigstens etwas Geld rein kam.
:dito :mrgreen:

Re: Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 12:42
von ebstar
Im Vollstreckungsrecht habe ich die Erfahrung gemacht, dass Mandanten völlig empört sind, wenn ich eine Abrechnung schicke - egal wann. Sie gehen davon aus, dass ich mir das Geld von der GS holen soll. Ist aber auch so, wenn sie vorher vollumfänglich aufgeklärt wurden. Aktuelles Beispiel: Ich erläutere dem Mdt die Optionen nebst Kostenübersicht. Er willigt ein, sagt ich darf bis 200 Euro machen was ich denke. Ich mache. Nun weigert er sich die Kosten des GVZ zu zahlen, wir sollen das von der GS einfordern. *Sprachlos*

Oder die Mandanten schwören auf RSV. RSV sagt aber: Is nicht. Und wir rechnen ggü. Mdt ab. Mdt weigert sich aber mit den Worten: Er habe kein Geld.

Grundsätzlich fällt mir mehr und mehr auf, dass es viele gibt die Anwälte mit gemeinnützigen Hilfsorganisationen verwechseln. Ich gehe auch nicht ins Restaurant, esse meinen Teller leer und gehe wieder mit den Worten: Ich dachte das bezahlt jmd anderes für mich weil ich hab ja gar kein Geld.

Re: Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 12:44
von ebstar
Ergo egal wann ich eine Kostenrechnung stelle: Sie wird nicht von jedem Mdt bezahlt. Die Meisten weigern sich.

Re: Kostenrechnung

Verfasst: 21.01.2016, 12:48
von elise98de
ebstar hat geschrieben:Im Vollstreckungsrecht habe ich die Erfahrung gemacht, dass Mandanten völlig empört sind, wenn ich eine Abrechnung schicke - egal wann. Sie gehen davon aus, dass ich mir das Geld von der GS holen soll. Ist aber auch so, wenn sie vorher vollumfänglich aufgeklärt wurden. Aktuelles Beispiel: Ich erläutere dem Mdt die Optionen nebst Kostenübersicht. Er willigt ein, sagt ich darf bis 200 Euro machen was ich denke. Ich mache. Nun weigert er sich die Kosten des GVZ zu zahlen, wir sollen das von der GS einfordern. *Sprachlos*
Ich habe mir angewöhnt, Mahnbescheiden und Vollstreckungssachen erst nach Zahlung der Rechnung einzureichen bzw. zu beantragen. Gerade bei Vollstreckungssachen ist das wichtig.