Empfangsbekenntnis

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ChaosQueen1988
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#1

03.01.2011, 10:46

Guten Morgen!

Mein Chef ist in Urlaub. Ich hatte letzte Woche selbst Urlaub gehabt und kam erst heute wieder in die Kanzlei. Hier ist einiges an Arbeit liegen geblieben, auch Empfangsbekenntnisse wurden an das Gericht nicht zurückgeschickt. Jetzt wurden wir bereits vom Gericht gemahnt, dass noch EBs fehlen. Mein Chef kommt jedoch erst nächste Woche wieder. Kann ich in Ausnahmesituationen die Empfangsbekenntnisse im Autrag unterschreiben?

:thx :thx :thx
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Adora Belle
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#3

03.01.2011, 10:51

Wenn Dein Chef länger als eine Woche nicht im Büro ist, dann ist er verpflichtet, einen Vertreter zu bestellen. Der darf (und muß) dann auch EBs unterschreiben.
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skugga
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#4

03.01.2011, 11:18

Adora Belle hat geschrieben:Wenn Dein Chef länger als eine Woche nicht im Büro ist, dann ist er verpflichtet, einen Vertreter zu bestellen. Der darf (und muß) dann auch EBs unterschreiben.
So ist das.

Aber Du darfst die EBs nicht unterschreiben! Mit dem EB als Urkunde bestätigt der empfangsberechtigte RA - und sonst niemand außer dem o. g. Vertreter! -, ein Schriftstück empfangen zu haben mit dem Willen, es gegen sich gelten zu lassen. Das ist also eine höchstpersönliche Sache, auf der nienicht eine Unterschrift der ReFa i. A. was zu suchen hat.

Lass das Gericht mosern und sprich Deinen Chef nach seiner Rückkehr direkt drauf an.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#5

10.11.2011, 16:35

Hallöchen zusammen !

Dazu mal eine Frage: Wie verhält es sich, wenn das Gericht eine Antragsschrift mit EB in einer Sache übermittelt in der der Anwalt gar nicht bevollmächtigt ist ??

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
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Adora Belle
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#6

10.11.2011, 16:40

Kannst Du Deine Frage mal präzisieren? Willst Du wissen, ob Du das EB unterschreiben mußt? Oder was Du mit dem Kram machen sollst? Oder was sonst?
Casa
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#7

10.11.2011, 17:13

Ich unterschreib die EBs immer i.A. :mrgreen:
gkutes

#8

10.11.2011, 17:16

zu lachen gibts da eigentlich nichts 8)
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#9

10.11.2011, 17:17

Casa hat geschrieben:Ich unterschreib die EBs immer i.A. :mrgreen:
Nicht Dein Ernst? :shock:
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#10

10.11.2011, 17:27

Casa hat geschrieben:Ich unterschreib die EBs immer i.A. :mrgreen:
Das hämische Grinsen wird dir vergehen, wenn du dir den Kommentar zu § 174 ZPO mal genau ansiehst ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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