Aktenabschrift mit oder ohne Unterschrift

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Aktenkopie mit oder ohne Unterschrift?

mit Unterschrift
32
26%
ohne Unterschrift
92
74%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 124
BabyBen

#21

25.10.2009, 21:50

@ Maximum:

Also die letzte Seite zuerst, macht vielleicht aus anderen Gründen Sinn. Aber neh, das habe ich noch nie so gemacht. Da hätte ich Angst, dass die Gerichte meinen Schriftsatz dann nicht zuordnen können und gleich ganz verbummeln. Im Übrigen alles schon vorgekommen.
Maximum
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#22

25.10.2009, 21:50

Die Unterschriftsseite wird entweder doppelt oder einfach als erstes gefaxt. Wird bei uns in den meisten Münchner Seminaren von unseren beiden "führenden" Rechtsfachwirtinen gelehrt.

@JSanny: Stimmt das ist doof wird aber bei wichtigen Sachen eben "hingedeixelt".
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Soenny
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#23

25.10.2009, 21:54

Verstehe ich trotzdem nicht, wenn ihr faxt, heftet ihr das Fax nicht mit Protokoll ab oder schickt ihr das dann noch extra ans Gericht was ihr gefaxt habt? Bei uns wird das was gefaxt wurde mit Prot. abgeheftet und wenn es trotzdem noch im Original raus muß, wird extra unterschrieben, dann hat man doch den unterschriebenen Schriftsatz in der Akte oder hat schon mal ein Gericht behauptet, das wäre nachträglich unterschrieben worden?
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#24

25.10.2009, 21:57

Mein Chef meint auch, wichtige Sachen müssen mit Unterschrift in der Akte hängen. Also alle Schriftsätze, die vorab an das Gericht gefaxt werden, werden nach dem Faxen kopiert und dann mit Unterschrift in die Akte geheftet. Auch MB- oder VB-Anträge hat mein Chef lieber mit Unterschrift in Kopie in der Akte hängen. Er sagt - genauso wie BabyBen - wir müssten im Fall der Fälle nachweisen, dass der Schriftsatz, Klage oder sonstwas unterschrieben war.
Aber alle sonstigen Schreiben hängen als "Abschrift", also zweites mal ausgedruckt, in der Akte - es sei denn es wird an den Mandanten/Gegner gefaxt.

Naja, die Postregelung ist bei uns eh ein bisschen komisch. Wir dürfen die Abschriften der Schreiben erst in die Akte heften, wenn der Brief eingetütet ist. Chef meint, sonst würde die Abschrift in der Akte hängen und dann kommt evtl. was dazwischen und der Brief geht doch nicht raus und nachher weiß keiner mehr, was jetzt rausgegangen ist und was nicht...
Einerseits vorteilhaft, wenn was falsches dabei ist muss man dann nciht die Akte groß suchen muss - weil sie noch unter der Unterschriftenmappe liegt -, aber andererseits dauert es manchmal ewig die Post rauszuschicken, weil die "Schreibdamen" die Akten nciht ordentlich übergeben, sondern alles was Chef zum Diktieren brauchte, drin und drauf liegen lassen.
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nici01
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#25

25.10.2009, 22:04

Angie-Maus hat geschrieben:
Naja, die Postregelung ist bei uns eh ein bisschen komisch. Wir dürfen die Abschriften der Schreiben erst in die Akte heften, wenn der Brief eingetütet ist. Chef meint, sonst würde die Abschrift in der Akte hängen und dann kommt evtl. was dazwischen und der Brief geht doch nicht raus und nachher weiß keiner mehr, was jetzt rausgegangen ist und was nicht...
Einerseits vorteilhaft, wenn was falsches dabei ist muss man dann nciht die Akte groß suchen muss - weil sie noch unter der Unterschriftenmappe liegt -, aber andererseits dauert es manchmal ewig die Post rauszuschicken, weil die "Schreibdamen" die Akten nciht ordentlich übergeben, sondern alles was Chef zum Diktieren brauchte, drin und drauf liegen lassen.
Ich glaube wenn wir das so machen würden, würden meine Chefs durchdrehen. Die haben doch schon eh genug Akten im Büro liegen. Wenn die dann noch die Akten samt Unterschriftenmappe vorgelegt bekommen, nee, das geht gar nicht.
Mein Chef lässt die Akten sogar wieder in den Schrank räumen, wenn am nächsten Tag Termin ansteht. Der hat so viele Akten im Büro, wir sind froh das wir ihn überhaupt vor lauter Akten noch sehen. :) .
Gruß Nici
Maximum
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#26

25.10.2009, 22:05

@JSanny: Ne ich faxe quasi das Original, Kopie m. Prot. dann in die Akte Original geht in normaler Form ans Gericht.

Eine zweite "Original"-Unterschrift in der Akte zu haben ist ja nicht so glücklich, dann kann man das was BabyBen und mehrere Anwälte möchten, dass das Ding unterschrieben im Original rausgegangen ist nicht mehr beweisen. (hab ich zwar auch noch nie nachweisen müssen konnte mir auch noch kein Anwalt ein Beispiel nennen aber ich mach das was mir gesagt wird ;) )

Hier gehts einfach darum auf den ersten Blick zu sehen die Unterschrift wurde mitgefaxt. Wenn das Fax eine Seite doppelt einzieht man kontrolliert in der Hektik nicht gescheit und es war ausgerechnet dieSeite mit der Unterschrift z.B. bei einer Berufungseinlegung (die auch schon die Begründung enthält und dementsprechend lang ist) ist meine Berufung nicht fristwahrend eingegangen, da keine Unterschrift. So sieht mans gleich.

Was ich damit meinte ist, theorethisch kann man sich mit der Methode dann auch die Unterschriftskopie sparen weil die ist ja auf dem Faxbericht abgebildet.
Maximum
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#27

25.10.2009, 22:08

Da hätte ich Angst, dass die Gerichte meinen Schriftsatz dann nicht zuordnen können und gleich ganz verbummeln
Stimmt, aber auf unseren Schreiben ist auf jeder Seite das Gerichtsaktenzeichen angegeben.
BabyBen

#28

25.10.2009, 22:09

@ Maximum:

Bei unseren Faxprotokollen fehlt das letzte Drittel der Seite. Wie bekommt ihr das bei Schriftsätzen hin, dass die Unterschrift, die vielleicht im letzten Drittel steht, auf dem Faxprotokollen drauf ist. Gleich beim Schreiben des Schriftsatzes ein paar mehr Leerzeilen einfügen?

Im Übrigen will ich bei VB's eher keine Kopie mit Unterschrift, da kann notfalls nämlich nicht viel schief gehen. Aber mit den Mahnbescheiden - oh doch - Du glaubst gar nicht, auf welche Ideen manche Leute kommen, wenn ein Anspruch vielleicht verjährt sein könnte. Und Mahnbescheidsanträge kann man nicht faxen.
Zuletzt geändert von BabyBen am 25.10.2009, 22:11, insgesamt 1-mal geändert.
Angie-Maus
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#29

25.10.2009, 22:10

Es hängt keine zweite "Original-Unterschrift" in der Akte. Nur eine Kopie des Schriftsatzes, der gefaxt wurde. Auf der kopie ist dann die Unterschrift mit kopiert und so kann man sehen, dass der Schriftsatz unterschrieben war. So wirds zumindest bei uns gemacht.
Wenn die dann noch die Akten samt Unterschriftenmappe vorgelegt bekommen
ohne Akten! Die Akten bleiben bei uns liegen, wo der Postausgang bearbeitet wird. War wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
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#30

25.10.2009, 22:13

Angie-Maus hat geschrieben:
Wenn die dann noch die Akten samt Unterschriftenmappe vorgelegt bekommen
ohne Akten! Die Akten bleiben bei uns liegen, wo der Postausgang bearbeitet wird. War wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Achso ok. Aber dann habt ihr ja die ganzen Akten bei Euch liegen. Das würde bei uns auch nicht gehen.
Bei uns schreibt jeder. Die Akten würden sich stapeln.
Ich bin immer froh, wenn ich die Akten nicht bei mir liegen habe und räume sie meistens direkt weg wenn sich ein Stapel bildet. :wink:
Gruß Nici
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