Urlaubsgenehmigung
Verfasst: 15.07.2009, 09:22
Hallo ihr lieben,
hab mal eine Frage und hoffe, dass das nicht unter die Rechtsberatung fällt.
Also bei mir in der Kanzlei gibt es immer recht große Probleme, wenn es um Urlaub geht. Wir schicken dem Chef - der für die Personalsachen zuständig ist - eine E-Mail mit unseren Urlaubswünschen, also unser Urlaubsantrag.
Jetzt für den Sommerurlaub haben wir den Antrag im April gestellt. und im Grunde noch keine offizielle Bestätigung erhalten. Das ist irgendwie immer so, und vorallem blöd, wenn man Frühbucherrabatt haben möchte...
habe heute mal weng das Internet durchsucht und dabei folgenden Text entdeckt:
Die Urlaubsbewilligung kann auch stillschweigend (konkludent) erfolgen. Etwa dann, wenn sich der Arbeitgeber "längere Zeit" nicht zum Urlaubswunsch des Arbeitnehmers geäußert hat (Corts, NZA 1998, 357 (358)). Entscheidend ist immer die Auslegung im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere betrieblicher Gewohnheiten
So, nun meine Frage. Ab wann ist eine "längere Zeit" und steht davon irgendwas in nem Gesetz? Ich kann nämlich nichts finden.
Danke schon mal für eure Hilfe.
hab mal eine Frage und hoffe, dass das nicht unter die Rechtsberatung fällt.
Also bei mir in der Kanzlei gibt es immer recht große Probleme, wenn es um Urlaub geht. Wir schicken dem Chef - der für die Personalsachen zuständig ist - eine E-Mail mit unseren Urlaubswünschen, also unser Urlaubsantrag.
Jetzt für den Sommerurlaub haben wir den Antrag im April gestellt. und im Grunde noch keine offizielle Bestätigung erhalten. Das ist irgendwie immer so, und vorallem blöd, wenn man Frühbucherrabatt haben möchte...
habe heute mal weng das Internet durchsucht und dabei folgenden Text entdeckt:
Die Urlaubsbewilligung kann auch stillschweigend (konkludent) erfolgen. Etwa dann, wenn sich der Arbeitgeber "längere Zeit" nicht zum Urlaubswunsch des Arbeitnehmers geäußert hat (Corts, NZA 1998, 357 (358)). Entscheidend ist immer die Auslegung im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere betrieblicher Gewohnheiten
So, nun meine Frage. Ab wann ist eine "längere Zeit" und steht davon irgendwas in nem Gesetz? Ich kann nämlich nichts finden.
Danke schon mal für eure Hilfe.