Fristen vorab faxen?

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Konsumkind
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#21

07.03.2010, 18:17

NicoleH hat geschrieben:
jemand bei der Geschäftsstelle an, fragt nach und macht dann natürlich eine Notiz in die Akte.
ab 16 uhr ist ja keiner mehr da dort :( leider
Wenn du es abends in den Nachtbriefkasten wirfst, kannste ja morgens anrufen. ;)
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Aylin0104
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#22

07.03.2010, 19:23

Den Anruf kann man sich doch dann auch sparen, weil wenn - aus welchen Gründen auch immer - der Schrifsatz nicht eingegangen ist, dann ist die Frist doch eh hin! :|
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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Lämmchen
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#23

07.03.2010, 19:44

Ich faxe neuerdings jeden Fristablauf. Da gibt es bei mir auch keine Ausnahme mehr.

Mir ist eine Frist verloren gegangen, die ich per Gerichtspost eingereicht habe. Dieses Schriftstück war beim entsprechenden Gericht auch vorhanden - allerdings erst einen Tag später und ohne irgendeinen Eingangsstempel vom Gericht. Für die meisten heißt das ja, dass der Schriftsatz evtl. irgendwo an einem anderen Schriftstück hing, für den Vorsitzenden hieß das, ich habe den Schriftsatz zu spät eingereicht. Komisch nur, dass er dann trotzdem keinen Stempel trug.

Kosten für die "Vorab-Faxe" werden bei den meisten Gerichten nur berechnet, wenn ganz viele Anlagen mitgefaxt werden.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#24

07.03.2010, 19:57

Erstmal ne Frage: Wie kriegen die das beim Gericht hin, dass die sich bei jedem Schriftsatz merken, wie er eingegangen ist? Ich kann jetzt nur für die von uns vom AG sprechen, die haben sicherlich nicht die Zeit dafür!
Ich kann mich aber noch an einen Vorfall vor zwei Jahren erinnern. (Vorab, wir faxen auch alle Fristen.) Es ging um ein "kleineres" AG. Es kam ein Anruf von einer Angestellten vom AG. Wir mögen es doch bitte in Zukunft lassen, sämtliche Fristen vorab zu faxen und sie dann reinzugeben. (Damit ist auch gemeint, dass sie, wenn was vorab gefaxt wurde, es gar nicht mehr im Original wollen! Na ja... Auf jeden Fall habe ich ihr dann nett erklärt, dass wir das ganz einfach aus dem Grunde machen, damit wir einen Nachweis haben. Das wollte sie dann nicht wirklich verstehen und hat gezickt. Ich meinte dann nur: "Oh, dann werden wir da in Zukunft natürlich aufpassen, uns war leider nicht bekannt, dass bei jedem einzelnen Schriftsatz darauf achten, ob es per Fax, vorab per Fax, per Nachtbriefkasten oder auf "normalen" Postweg eingegangen ist! Entschuldigen Sie!" Das hat ihr die Luft aus den Segeln genommen... ;) Bei meinem nächsten Telefonat mit dem Richter in der Sache hab ich ihm nochmal alles in Ruhe erklärt und die Sache war gegessen!

Einfach nicht ärgern lassen! Und Kosten für's bzw. wg. Schriftsätzen die per Fax geschickt werden fallen nur dann an, wenn sie mit sämtlichen Anlagen und Abschriften gefaxt werden!
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skugga
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#25

07.03.2010, 21:09

anja676 hat geschrieben:Kosten für die "Vorab-Faxe" werden bei den meisten Gerichten nur berechnet, wenn ganz viele Anlagen mitgefaxt werden.
Oder auch, wenn nicht nur der Originalschriftsatz, sondern auch die begl. und die einfach Kopie gefaxt werden. Siehe Nr. 9000 GKG, da steht das nämlich laut und deutlich drin.

Ich faxe Fristen je nachdem - logischerweise am Tag des Fristablaufs (außer ans hiesige AG, LG und OLG, da hab ich nämlich nur Luftlinie 100 m zu laufen, es sei denn, die Fristsache ist erst abends ausgangsfertig, dann faxe ich ebenfalls) oder aber, wenn mir die Postlaufzeiten zu heikel sind - ist ja schön, wenn man einen Wiedereinsetzungsantrag damit begründen kann, dass die üblichen Postlaufzeiten eingehalten wurden, aber brauch ich diesen Stress?

Was ich immer, grundsätzlich und ohne jede Ausnahme faxe, sind inzwischen Verlegungsanträge; da bin ich nämlich ein gebranntes Kind.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#26

07.03.2010, 22:27

Nee, den Stress mit Wiedereinsetzungsantrag muss man sich echt nicht antun. Wir hatten das bisher einmal und das war echt ein rumgeeier ohne Ende!

Verlegungsanträge faxe ich auch immer vorher ohne Ausnahme!
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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#27

08.03.2010, 14:45

Also wir faxen alles was Frist ist vorab. Dann aber nur 1 Exemplar ohne Anlagen. Das Gericht hier macht da auch gar keine Probleme. Alles andere wirft Cheffe dann bei Gericht ein und wenns das "Vorab-Frist-Fax" ist, kommt das nicht zur normalen Post, sondern in den Nachbriefkasten. Wir hatten es nämlich mal, dass das Gericht gesagt hat, es wäre was nicht angekommen, obwohl Cheffe es persönlich eingeworfen hat. Haben es dann auf den letzten Drücker nochmal schnell gefaxt --> Frist gerettet....nach 3 Wochen rief das Gericht an, Sie hätten es "gefunden". War mit nem x-beliebigen anderen Schriftsatz in irgend ner Abteilung gelandet, weil der ne Klammer dran hatte und unser SS "angehängt" war....tztztz

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NicoleH
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#28

08.03.2010, 17:56

und bei sowas haste dann wenigstens den sendebericht mit OK in der akte
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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#29

08.03.2010, 18:22

NicoleH hat geschrieben:und bei sowas haste dann wenigstens den sendebericht mit OK in der akte
das stimmt! in letzter zeit ist es aber auch schon des öfteren passiert, dass entweder ewigkeiten belegt war, oder das fax bei gericht im eimer war... die fristen können einem echt den letzten nerv rauben! ;)
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#30

09.03.2010, 12:49

also wir hatten auch noch nie irgendwelche probleme vom gericht bekommen wegen faxen. wir schicken die auch alle vorher per fax, aus genau dem selben grund: nachweis. aber natürlich auch nur den schriftsatz ohne anlagen, und nur einmal (hab noch nie gehört dass manche auch die abschriften faxen, was soll denn der quatsch?) und auch wenn unsere schriftsätze manchmal mehr als 25 seiten haben (ohne anlagen!) haben wir noch nie was zurück bekommen und hatten auch noch nie probleme mit dem gerichtsfax, obwohl die meisten faxe erst so gegen 6 uhr abends rausgehen (aber darum ist wahrscheinlich dann auch nicht mehr besetzt) ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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