Beglaubigung als RA
Also z.B. bei Streitverkündungen, haben wir auch schon die gegnerischen Schriftsätze beglaubigt und an den Streitverkündeten geschickt - bislang gab es damit noch nie Probleme....
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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- Lena
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Beglaubigen heißt ja eigentlich nur, dass bestätigt wird, dass die Kopie dieses (beglaubigten) Schriftstücks mit dem Original übereinstimmt.
Das darf jeder bestätigen. Selbst jede Privatperson. Im Zweifel hätte es aber keine wirkliche Beweiskraft!
§ 129 BGB sieht vor, dass nur der Notar öffentlich beglaubigen darf - und dies verlangt das Gesetz ja ab und zu. Daher müssen best. Dinge einfach vom Notar beglaubigt werden (oder auch möglich in RLP durch den Bürgermeister und in Hessen durch den Ortsgerichtsvorsteher). Öffentliche Beglaubigung ist z.b. per Gesetz vorgeschrieben für alle Eintragungen in öffentl.Register sowie für einige Erklärungen im Familien- und Erbrecht (Grundbuch, Handelsregister, Erbausschlagung etc.).
Dagegen gibt es die amtliche Beglaubigung. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, z.b. Behörden und Kirchen. Auch wenn sie ein Siegel haben werden amtliche Beglaubigungen nicht anerkannt von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern...Und sie dient nur zur Vorlage von Urkunden bei deutschen Behörden.
Einige Länder haben auch Verwaltungsvorschriften erlassen, wonach z.b. einige Schulen, Uni's etc. ihre eigenen Zeugnisse beglaubigen dürfen.
Wie gesagt - beglaubigen kann jeder. Natürlich auch jeder RA. Aber es ist weder eine amtliche Beglaubigung (die zur Vorlage bei Behörden dient), und schon gar keine öffentliche Beglaubigung - und wird im Zweifel im Rechtsverkehr nicht anerkannt. Wenn ein RA eine begl.Abschrift ans Gericht mitsendet, bestätigt er nur, dass Kopie mit dem Original übereinstimmt. Mehr nicht. Falls das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des RA hätte, könnte es jederzeit eine öffentliche Beglaubigung nachfordern...
Das darf jeder bestätigen. Selbst jede Privatperson. Im Zweifel hätte es aber keine wirkliche Beweiskraft!
§ 129 BGB sieht vor, dass nur der Notar öffentlich beglaubigen darf - und dies verlangt das Gesetz ja ab und zu. Daher müssen best. Dinge einfach vom Notar beglaubigt werden (oder auch möglich in RLP durch den Bürgermeister und in Hessen durch den Ortsgerichtsvorsteher). Öffentliche Beglaubigung ist z.b. per Gesetz vorgeschrieben für alle Eintragungen in öffentl.Register sowie für einige Erklärungen im Familien- und Erbrecht (Grundbuch, Handelsregister, Erbausschlagung etc.).
Dagegen gibt es die amtliche Beglaubigung. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, z.b. Behörden und Kirchen. Auch wenn sie ein Siegel haben werden amtliche Beglaubigungen nicht anerkannt von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern...Und sie dient nur zur Vorlage von Urkunden bei deutschen Behörden.
Einige Länder haben auch Verwaltungsvorschriften erlassen, wonach z.b. einige Schulen, Uni's etc. ihre eigenen Zeugnisse beglaubigen dürfen.
Wie gesagt - beglaubigen kann jeder. Natürlich auch jeder RA. Aber es ist weder eine amtliche Beglaubigung (die zur Vorlage bei Behörden dient), und schon gar keine öffentliche Beglaubigung - und wird im Zweifel im Rechtsverkehr nicht anerkannt. Wenn ein RA eine begl.Abschrift ans Gericht mitsendet, bestätigt er nur, dass Kopie mit dem Original übereinstimmt. Mehr nicht. Falls das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des RA hätte, könnte es jederzeit eine öffentliche Beglaubigung nachfordern...
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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- Anahid
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Klar darf der das "beglaubigen" und entsprechend so mitschicken. Wir schicken nie Originale weg. Die brauch ich ja auch ggf., wenn z.B. nur ein Teil ausgeurteilt wurde, für ne Sicherungsvollstreckung. Davon abgesehen, dass wir das ans Gericht nicht beglaubigen, sondern so wie Lore eine einfache Kopie schicken.
Aber das ist doch nix anderes, als wenn Du einen Vergleich "beglaubigst" und von Anwalt zu Anwalt zustellst. Die Beglaubigung heißt doch beim Anwalt nur (wie es hier schon mehrfach geschrieben wurde), dass dieser versichert, dass der Text mit der Urschrift (Urteil oder was auch immer) übereinstimmt.
Aber das ist doch nix anderes, als wenn Du einen Vergleich "beglaubigst" und von Anwalt zu Anwalt zustellst. Die Beglaubigung heißt doch beim Anwalt nur (wie es hier schon mehrfach geschrieben wurde), dass dieser versichert, dass der Text mit der Urschrift (Urteil oder was auch immer) übereinstimmt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.