Grundsatzdiskussion mit dem Chef...

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
gkutes

#21

19.06.2009, 09:55

Curry, also habt ihr eigentlich so gut wie immer "falsche" (also zu zu früh ablaufende) fristen in euren akten?
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katuscha
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#22

19.06.2009, 09:56

In der Ausbildungskanzlei kam auch nie ein Stempel aufs EB, sondern nur aufs Urteil. Wir haben die Fristen vom Eingang berechnet und meistens hat der Anwalt dann auch dieses Datum eingetragen, auch wenn er es einen Tag später gesehen hat. Nur manchmal hat der Anwalt erst ein späteres Datum eingetragen und wir haben dann die Frist umgetragen, kam aber eher selten vor.

In der Kanzlei danach, wurde auch immer gleich alles gestempelt.
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anne1982
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#23

19.06.2009, 10:30

Ich finde auch nicht, dass das etwas mit "Zeitschinden" zu tun. Bei uns ist es beispielsweise so, wenn meine Kollegin im Urlaub ist, dann achte ich darauf, dass ich an einem Tag nicht unbedingt 3 oder 4 Abläufe habe. Und wenn dann beispielsweise ein Urteil eingeht und die Frist würde ausgerechnet an dem Tag ablaufen wo schon mehrere Abläufe sind, dann spreche ich mit meinem Chef und das EB wird erst am darauffolgenden Tag gestempeln.

Ich finde, dass das alles eine sehr humane Geschichte ist. Ein bisschen wird doch in jedem Beruf geschummelt.
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#24

19.06.2009, 10:47

@anne1982: Das sind echt immense Fehlerquellen... ups da laufen mehere Fristen... tolle Einstellung, sorry, aber irgendwann geht das nach Hinten los!!!

Urteil kommt, Stempel rauf - fertig! Aber ich denke, das handhabt wirklich jeder anders.
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romex
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#25

19.06.2009, 10:52

gkutes hat geschrieben:Curry, also habt ihr eigentlich so gut wie immer "falsche" (also zu zu früh ablaufende) fristen in euren akten?
So hatte ich das bei Curry auch gelesen... und dann wäre es echt Quatsch!

Ich denke aber auch, dass das jeder so handhaben sollte, wie er möchte. Wir stempeln sofort, die Fristen werden sofort notiert und in der Regel auch ziemlich zügig bearbeitet. Ist bei uns eher selten, dass erst am Tag des Fristablaufs ein SS gefertigt wird.
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Artemis
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#26

19.06.2009, 10:53

Sorry, aber ich bin grad etwas verwirrt von euren ganzen Antworten.

Ich stemple meine Post - und die EB - an genau dem Tag, an dem die Post auch tatsächlich hier eingeht. Alles andere hat Chef verboten. Im Gegenteil musste ich meinem Chef sogar klar machen, dass die Post, die am Samstag im normalen Briefkasten liegt, nicht mit Datum Samstag gestempelt werden muss. Der ist da extrem genau.

Wenn ich ein Urteil nicht stempeln oder einen Tag später als es eingegangen ist, stempeln würde, würde mich mein Chef wahrscheinlich erschlagen.

Jede Kanzlei hat halt ihre eigenen Methoden, das zu handhaben. Aber jedenfalls die Sachen nicht zu stempeln und auf das vom Chef gewünschte Datum zu warten und dann doppelt Fristen zu notieren ist keine Methode, mit der ich mich anfreunden könnte.
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#27

19.06.2009, 10:56

Also ich stempel alles, auch das EB. Mein Chef kriegt die Sachen ja dann auch sofort zu sehen.

Ich habe aber schon von mehreren Kanzleien gehört wo der Chef das Datum selbst eintragen will, da es ja sein kann, dass er erst später von dem Urteil oder was auch immer mit EB versandt wurde, Kenntnis bekommen hat, weil er vorher nicht in die Akte guckte.

Diesen Ansatz finde ich irgendwo auch nicht falsch, aber wie machen das eben so, dass ich alles an dem Tag abstempel, an dem ich es auf den Tisch kriege (also SA-Post dann mit MO-Stempel).
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#28

19.06.2009, 11:03

also bei mir ist es etwas anders...mein Chef öffnet die post und guckt sich die dann an. er unterschreibt dann auch schon die EB's, schreibt aber kein Datum rein. wenn ich die Post bearbeite, stempel ich das Schreiben und auch erst dann das EB.
hummel21
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#29

19.06.2009, 11:13

Bei meiner Ausbildungskanzlei und der Kanzlei in der ich nach der Ausbildung geabreitet habe, war es immer so, dass die EB`s nicht gestempelt wurden. Wenn das mal passiert ist, war es zwar kein Beinbruch aber die Anwälte haben das nicht so gerne gesehen. Die Post wurde immer von den Azubis geöffnet und durch die Fachangesellte gestempelt und mit Datum und Ort versehen und in die Unterschriftenmappe des jeweiligen Anwalts einsortiert. Das Urteil an sich wurde mit Stempel versehen, Frist wurde rauf geschrieben und in Kalender eingetragen zusätzlich bekam das Urteil noch den Vermerk, dass EB vorhanden war.

Wie also die meisten schon sagten, ist es von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich. Ich finde es echt doof, wenn die Anwälte das unbedingt machen wollen, zeigt ja, dass sie kein Vertrauen haben und wir wieder mal nur als Dummchen abgestempelt werden.

Schönen Tag euch noch..
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#30

19.06.2009, 11:30

Ich finde es echt doof, wenn die Anwälte das unbedingt machen wollen, zeigt ja, dass sie kein Vertrauen haben und wir wieder mal nur als Dummchen abgestempelt werden.
Naja, das find ich nun nicht unbedingt.

Aber wenn der Chef die Frist um - sagen wir mal 2 Tage - "rausschiebt", es zu einer Fristversäumnis kommt und die Angestellte dann bei der Wiedereinsetzung eidesstattlich versichern muss, dass sie die Frist richtig notiert hat, begeht sie ja dann quasi eine Falschaussage, wenn sie das vom Chef vorgegebene Datum nennt.
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