Vollmacht zwingend erforderlich?

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Wanida
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 09.01.2016, 11:52
Beruf: RAin

#11

07.09.2016, 07:55

Wer sich bei uns weigern würde, eine Vollmacht zu unterschreiben, den schickten wir wieder dorthin, woher er kam!
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#12

07.09.2016, 08:10

Wanida hat geschrieben:Wer sich bei uns weigern würde, eine Vollmacht zu unterschreiben, den schickten wir wieder dorthin, woher er kam!
Bei uns wird oft auch nicht direkt beim ersten Besuch dem Mandanten eine Vollmacht unter die Nase gehalten. Sollte man eigentlich immer machen. Aber mein Chef ist da meist etwas schluderig. Erziehung zwecklos. :motz
Also passiert es hier auch immer wieder, dass eine Vollmacht beim Mandanten nachgefordert werden muss.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Riverside
Die KatastroFee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3875
Registriert: 21.06.2013, 10:04
Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
Wohnort: Oberpfalz

#13

07.09.2016, 08:15

Moment ... die RS hat eure Kostenrechnung schon gezahlt? Und will jetzt hinterher eine Vollmacht? Da würd ich mich ganz entspannt zurücklehnen und das den Mandanten klären lassen.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#14

07.09.2016, 09:08

Wanida hat geschrieben:Wer sich bei uns weigern würde, eine Vollmacht zu unterschreiben, den schickten wir wieder dorthin, woher er kam!
Bei uns erfolgen viele Mandatserteilungen über E-Mail oder sonstwie. Da hab ich auch nicht immer eine Vollmacht. Und die Chefs vergessen sowieso gerne mal, eine unterschreiben zu lassen. Die Vollmacht ist aber auch kein Beweis für eine Auftragserteilung.

Darum......Mandat gekündigt. Soll der Ex-Mandant sich kümmern. Ich würde dem schreiben, dass man nicht bereit ist, hier weiteren Schriftverkehr mit der RSV zu führen. Kulanterweise hat man bislang von einer Kostenberechnung abgesehen. Nach dem Gesetz allerdings stellt die Einholung der Kostendeckung eine gesonderte Angelegenheit dar, die gesondert abzurechnen ist. Aus diesem Grund wird um Verständnis gebeten, dass man im Hinblick auf den bereits erfolgten umfangreichen Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung nicht bereit ist, hier weiterhin kostenlos tätig zu werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Wanida
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 09.01.2016, 11:52
Beruf: RAin

#15

07.09.2016, 15:09

Anahid hat geschrieben:
Wanida hat geschrieben:Wer sich bei uns weigern würde, eine Vollmacht zu unterschreiben, den schickten wir wieder dorthin, woher er kam!
Bei uns erfolgen viele Mandatserteilungen über E-Mail oder sonstwie. Da hab ich auch nicht immer eine Vollmacht. Und die Chefs vergessen sowieso gerne mal, eine unterschreiben zu lassen. Die Vollmacht ist aber auch kein Beweis für eine Auftragserteilung.
Bei uns auch (beachte: Thailand/Deutschland). Aber auch per Mail kann man eine Vollmacht als pdf. anhängen und die unterschrieben zurückfordern, haben wir aus gutem Grunde vorrätig.

Wenn wir z. B. (sehr zur Freude der Behörden) Landsleute per Schengen-Visum zum heiraten nach DE bringen (ohne seit einigen Jahren obligatorischen Sprachtest) hängen an dem Schreiben für den Mandanten zunächst unsere Leistungsvergütungen für solche Sachen (mit Hinweis auf § 2 RDG) sowie eine Vollmacht mit daran: Vorab als Scan per Mail, dann mit Post retour. Wird die Vollmacht nicht überlassen, werden wir wortkarg, da es immer solche vermeintlich Cleveren gibt, die uns ausfragen, es dann selbst machen und nix zahlen wollen (deswegen auch der Hinweis auf § 2 RDG). Wir sind da inzwischen sehr brachial geworden. Entweder haben wir von Anfang an Vollmacht und können den Auftrag nachweisen oder wir lassen die Sache lieber.

Man erlebt da ganz seltsame Sachen: Jemand wollte wissen, wie er seine chinesiche Freundin mit Kind nach DE holen könne (gedacht war an eine Vaterschaftsanerkennung), der sich nie mit seinem richtigen Namen, sondern einem Internet-Nick meldete. Eigentlich ist die Vaterschaftsanerkennung ausdrücklich in unserem Angebot erwähnt, der war nur zu blind oder schwer von Begriff und rief meinen Mann am Sonntagnachmittag (!!!) von DE aus an, um das Wort zu hören. Mein Mann machte sich einen Spaß daraus und telefonierte mit ihm eine Stunde lang, er fragte immer wieder nach dem Wort, das er (aus Blindheit) nicht kannt. Nach der teuren Stunde gab er auf und meldete sich nicht mehr. Da rennen viele schräge Vögel rum.

Am Anfang mußte ich immer lachen, wenn mein Mann sagte, ohne Vollmacht läuft nichts, heute weiß ich warum.
Benutzeravatar
Andy66
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 356
Registriert: 11.03.2013, 08:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advolux

#16

08.09.2016, 08:46

Mir ist zwar auch klar, dass eine Vollmachtserteilung mündlich erfolgen kann. Das Problem ist aber zu beweisen - und sei es dem Mandanten gegenüber - wann und in welchem Umfang man beauftragt wurde. Es gibt zwar auch ganz schlaue, die meinen, dass eine Vollmacht ja kein Auftrag sei, aber die lass ich mal außen vor. Nach meiner Erfahrung sind alle Bau- und Grundstückssachen grundsätzlich nicht mit einer RS-Vers. absicherbar. Die müssen nur was von "Haus" oder "Grundstück" hören, dann machen die schon zu. Egal, ob Kauf, Renovierung oder sonstwas. Das wird Dir jetzt, nachdem die Sache ja schon zuende ist, auch nicht weiterhelfen, aber für künftige Fälle kann man draus lernen.

Wir fangen hier grundsätzlich erst nach außen hin zu arbeiten an, wenn der Mandant die Vollmacht unterschrieben hat. Bei Beratungen gibts natürlich keine VM, aber schon bei Terminsvereinbarung einen Vortrag darüber, dass das auch was kostet (€ 190 + USt) und der Mdt. entweder eine Dezu der RS, das Bargeld oder einen Beratungshilfeschein mitzubringen hat. Und telefonisch ausfragen lassen wir uns schon gar nicht. Man kennt den Vorgang ja gar nicht und kann nicht beurteilen, ob der Fragende die Sache überhaupt korrekt darstellt. Am Ende heißt es dann noch, man habe eine falsche Auskunft erteilt (weils dann doch ganz anders war). Einige lassen dann nie wieder von sich hören, die anderen sind recht schmiegsam, was die Zahlung unserer Kosten angeht. Und wenn im Raume steht, dass die RS nicht eintritt, wird das vorher besprochen und schriftlich fixiert (Bausachen, mögliche Vorsatztaten bei Strafsachen).

Ich verstehe den Frust, wenn man sich mit der Versicherung um das sauer verdiente Geld kloppen muss. Letztlich ist jedoch der Mandant der Leistungsempfänger und auch der Schuldner der Kostennote. Wenn die RS nicht einspringt, dann muss er es halt selber zahlen. Und da kommt dann ins Spiel zu beweisen, inwieweit man überhaupt einen Auftrag hatte. War's nur eine Beratung? Gabs einen Vertretungsauftrag - außergerichtlich oder gerichtlich? Viele Rechtsschutzversicherungen stellen sich auf den Standpunkt, dass eine Bevollmächtigung bei bestehender RS-Versicherung nur für den Fall und insoweit eine Deckungszusage erteilt wird, beabsichtigt sei. Sowas kann blöd laufen, wenn irgendwelche Fristen zu beachten sind (z.B. Kündigungsschutz) und der Mandant erst kurz vor knapp in der Kanzlei auftaucht.

Und das ist nunmal die Sache des RA, weil der die Gespräche führt. Wenn er da nicht aufpasst (und das, obwohl er es besser wissen müsste), dann ist es letztlich auch sein Laden, der hier Schaden nimmt. Es ist bedauerlich, dass das betriebswirtschaftliche Denken einiger Anwälte sich darauf beschränkt, die Personalkosten niedrig zu halten, statt mal an der Einnahmenseite was zu optimieren.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Antworten