kein KFB an uns zugestellt - trotzdem zahlen?

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Vorzimmerlöwe
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#1

08.04.2016, 12:33

Hallo :wink2

Habe da mal eine Frage: Und zwar haben wir jetzt in einer Sache von der Gegenseite die Aufforderung erhalten, auf den KFB zu zahlen.
Dieser wurde uns durch das Gericht jedoch noch nicht übermittelt.
Ich hatte es zwar schon häufiger, dass dieser uns nicht übermittelt wurde, wenn wir Gläubiger waren (wg. der vollstreckbaren Ausfertigung), aber "so herum" wie jetzt habe ich es noch nicht erlebt.

Da es sich um ein ziemlich dödeliges Amtsgericht handelt, gehe ich davon aus, dass die da was verschlampt haben bzw. uns vergessen.

Wie muss ich mich jetzt verhalten? Bin ich verpflichtet, dort anzurufen und nach dem KFB zu fragen? Eigentlich möchte ich das aber nicht, weil die Gegenseite will ja eigentlich was und zwar Geld.

Ist unsere Partei verpflichtet, schon auf die Aufforderung hin zu zahlen? Sehe ich aber eigentlich nicht so, weil ich ja den KFB eigentlich erst mal prüfen möchte (gerade bei diesem Gericht :pfeif ).

Bin gespannt auf Eure Antworten :lol:

LG und danke
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niva
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#2

08.04.2016, 12:47

die Gegenseite kann die ZV nur einleiten, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. wenn keine Zustellung erfolgt ist, haben die keinen Zustellungsvermerk, d.h. ZV ist nicht möglich.
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#3

08.04.2016, 13:27

danke, das ist natürlich einleuchtend :nachdenk

Aber wie sieht es mit Zinsen aus? Nehmen wir an, das Gericht würde uns den KFB erst in 3 Monaten zustellen. Kann die Gegenseite dann für diese 3 Monate Zinsen verlangen? Weil eigentlich - theoretisch - wusste ich ja Bescheid, dass ein KFB vorliegt und hätte beim Gericht nachhaken können.
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#4

08.04.2016, 13:29

festgesetzte Kosten werden in der Regel ab Eingang des Kfa bei Gericht verzinst.
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#5

08.04.2016, 13:50

ja, aber wenn wir den KFB schon übermittelt bekommen hätten, müsste unsere Mandantschaft auch nicht so viele Zinsen zahlen, als wenn wir den KFB erst in 3 Monaten bekommen.
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#6

08.04.2016, 13:53

du kannst dem Mdt ja auch den KFA zuschicken und sagen, dass er zahlen soll.
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#7

08.04.2016, 13:55

Da müsst Ihr Euch schon entscheiden, ob Ihr den KFB nun haben wollt oder nicht. Wenn das Festsetzungsverfahren 2 Jahre dauert, ist am Ende trotzdem ab Antragseingang zu verzinsen und nicht erst ab Erlass oder Zustellung oder sonst einem Termin.

Ich würde die Gegenseite darauf hinweisen, dass an Euch noch nicht zugestellt wurde, und um Übersendung des KFB bitten, damit schnell geprüft und ggf bezahlt werden kann.
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#8

08.04.2016, 14:13

Das hört sich gut an. Ich glaube, so werde ich es machen. Vielen Dank :-)
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#9

08.04.2016, 14:15

Es ist schon ungewöhnlich, dass die Gläubiger den Kfb vor dem Schuldner erhält. Hier ist es mittlerweile üblich, dass wir den Kfb erst als vollstreckbare Ausfertigung erhalten. Schnelle Schuldner zahlen teilweise schon auf den Kfb, da haben wir diesen noch gar nicht in der Akte.
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#10

09.04.2016, 20:03

Ich würde mal beim Gericht nachfragen. Vielleicht wurde der KFB schon erlassen und versehentlich an Euren Mandanten statt an Euch zugestellt. Dann wäre ein falscher Zustellungsvermerk erteilt, aber die Gegenseite könnte schon die vollstreckbare Ausfertigung haben.

Bzgl. der Zinsen: Wie die Vorredner.
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