KFA nach streitigem Verfahren
Verfasst: 10.01.2024, 11:14
Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand bei meiner Frage helfen.
Ich habe gegen einen Schuldner einen Mahnbescheid beantragt und es sind Gerichtskosten in Höhe von EUR 59,50 angefallen. Schuldner hat dann eine Teilzahlung geleistet und diesbezüglich Teilwiderspruch eingelegt. Zuvor hatte ich einen VB-Antrag gestellt und diese Teilzahlung angegeben. VB wurde nicht erlassen, da der Betrag der angegebenen Zahlung und des Teilwiderspruchs höher waren, als die ursprünglich geltend gemachte Forderung (ich hoffe, Ihr könnt mir folgen). Über die Restforderung habe ich das streitige Verfahren eingeleitet und wir haben obsiegt. Im KFA habe ich die EUR 59,50 für den Mahnbescheid mit aufgenommen. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, dass die EUR 59,50 nicht angesetzt werden können, sondern lediglich EUR 36,00, da das streitige Verfahren nur über die Restforderung in Höhe von EUR ~ 500,00 durchgeführt wurde. Das verstehe ich nicht ganz.
ich hoffe, mir kann jemand bei meiner Frage helfen.
Ich habe gegen einen Schuldner einen Mahnbescheid beantragt und es sind Gerichtskosten in Höhe von EUR 59,50 angefallen. Schuldner hat dann eine Teilzahlung geleistet und diesbezüglich Teilwiderspruch eingelegt. Zuvor hatte ich einen VB-Antrag gestellt und diese Teilzahlung angegeben. VB wurde nicht erlassen, da der Betrag der angegebenen Zahlung und des Teilwiderspruchs höher waren, als die ursprünglich geltend gemachte Forderung (ich hoffe, Ihr könnt mir folgen). Über die Restforderung habe ich das streitige Verfahren eingeleitet und wir haben obsiegt. Im KFA habe ich die EUR 59,50 für den Mahnbescheid mit aufgenommen. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, dass die EUR 59,50 nicht angesetzt werden können, sondern lediglich EUR 36,00, da das streitige Verfahren nur über die Restforderung in Höhe von EUR ~ 500,00 durchgeführt wurde. Das verstehe ich nicht ganz.