Seite 1 von 1
Streitwert falsch festgesetzt
Verfasst: 20.01.2023, 11:41
von paralegal6
wir haben im FamR eine SW Festsetzung erhalten. Diese ist aber rechnerisch nicht richtig. Ein Rechtsmittel kann man aber hiergegen nicht einlegen. Mindestunterhalt nach Tabelle 418 €, laut Beschluss 463 €. Ausserdem wurde der Rückstand falsch (395 € vorher) berechnet. Was mache ich nun? wir machen eigentlich kein FamR. Ich weiß auch wieso
Re: Streitwert falsch festgesetzt
Verfasst: 20.01.2023, 11:49
von paralegal6
paralegal6 hat geschrieben: ↑20.01.2023, 11:41
wir haben im FamR eine SW Festsetzung erhalten. Diese ist aber rechnerisch nicht richtig. Ein Rechtsmittel kann man aber hiergegen nicht einlegen. Mindestunterhalt nach Tabelle 418 €, laut Beschluss 463 €. Ausserdem wurde der Rückstand falsch (395 € vorher) berechnet. Was mache ich nun? wir machen eigentlich kein FamR. Ich weiß auch wieso
die ersten 12 Monate nach Einreichung wären dann auch 12 * 395 mE wenn ich den 51 FamGKG richtig lese
Re: Streitwert falsch festgesetzt
Verfasst: 20.01.2023, 13:39
von Adora Belle
Warum ist keine Beschwerde möglich? Was soll überhaupt erreicht werden?
Re: Streitwert falsch festgesetzt
Verfasst: 20.01.2023, 13:50
von Oliverreinhardt2
paralegal6 hat geschrieben: ↑20.01.2023, 11:41
wir haben im FamR eine SW Festsetzung erhalten. Diese ist aber rechnerisch nicht richtig. Ein Rechtsmittel kann man aber hiergegen nicht einlegen. Mindestunterhalt nach Tabelle 418 €, laut Beschluss 463 €. Ausserdem wurde der Rückstand falsch (395 € vorher) berechnet. Was mache ich nun? wir machen eigentlich kein FamR. Ich weiß auch wieso
Hallo,
schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/famg ... %20werden.
Gruß