Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
das Gericht hat einen Beschluss erlassen, in dem steht, dass das Verfahren gerichtsgebührenfrei ist und Kosten nicht erstattet werden (nach § 83 GNotKG).
Beschwerde gegen den Streitwert hat die Gegenseite eingelegt hinsichtlich einer Erhöhung des Streitwertes; wir haben dazu Stellung genommen. Die Beschwerde wurde sodann verworfen mit obigem Beschluss.
Kann hier Kostenfestsetzung zu Lasten der Gegenseite beantragt werden?? Und wenn ja, welche Gebühren sind hier angefallen, 3500? Streitwert = RA-Gebühren aus der Differenz des höher beantragten Streitwerts?
Vielen Dank schon mal und lg, Macsine
Kostenfestsetzungsantrag Streitwertbeschwerde
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