Hallo,
wir müssen Klage auf Duldung des Betretens einer Wohnung durch den Vermieter wegen des Ablesens der Zählerstände für Strom, Wasser und eine Photovoltaikanlage einreichen.
Was für einen Streitwert kann man da angeben?
Danke vorab
Liane
Streitwert bei Duldung in Mietsache
- AliceImWunderland
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Der Streitwert bemisst sich nach dem Interesse des Vermieters, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Hierfür kannst du alle umlagefähigen Kosten einsetzen, die auf den Mieter entfallen. Die Vorschriften hierfür findest du in § 48 GKG, § 3 ZPO, § 23 I RVG.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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