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Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Verfasst: 06.01.2016, 16:31
von Lusl
Hallo Ihr Lieben.

Wahrscheinlich ist es eine dusslige Frage, aber Arbeitsrecht ist manchmal komisch.
Also die Fälle, die wir auf Arbeit hatten, sind immer mit einem Vergleich ausgegangen, bei welchem sodann ja nun keine Gerichtskosten anfallen.

Wie ist denn der Ablauf, wenn beispielsweise wir Kläger sind und der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen? Also dass die außergerichtlichen KOsten jeder selbst trägt, ist mir schon bewusst, es geht mir nur um die Gerichtskosten.

Bekommt man da eine Aufforderung zur Einzahlung und wer muss dann an den Beklagten rantreten oder wie ist das? Muss ich KfA stellen und kann es normal bei der Gegenseite wieder holen?! Sorry habe es wirklich noch nicht gehabt und bin da bisschen überfragt.

Liebe Grüße

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 06.01.2016, 16:34
von Nadaa
In Arbeitsrechtssachen 1. Instanz sind doch gar keine GK zu zahlen oder irre ich da? :kopfkratz

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 06.01.2016, 16:37
von Lusl
Naja wenn man sich vergleicht nicht, aber bei einem Urteil fallen doch normal 2,0 Gebühren an oder?!

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 06.01.2016, 16:42
von Nadaa
Stimmt, hab es gerade nochmal nachgelesen. Es fallen das 2 Gebühren an. Wie das dann aber abläuft habe ich auf die Schnelle nicht finden können.

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 06.01.2016, 16:43
von Liesel
Die angefallenen GK werden direkt beim Kostenschuldner (hier Beklagter) angefordert.

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 06.01.2016, 16:44
von Lusl
Mist, ich habe nämlich gefühlt auch schon alles durchgewühlt, aber nichts gefunden. Deswegen hoffe ich auf evtl. Erfahrungen von einigen :P

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 06.01.2016, 16:46
von Lusl
Also wendet sich die LJK direkt an den Beklagten (in meinem Fall) bzw. allgemein immer an den der Kosten zahlen muss? Ich muss, in meinem o.g. Beispiel, also keinen Antrag o.ä. veranlassen?

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 06.01.2016, 16:48
von Liesel
Lusl hat geschrieben:Also wendet sich die LJK direkt an den Beklagten (in meinem Fall) bzw. allgemein immer an den der Kosten zahlen muss?
Ja
Lusl hat geschrieben: Ich muss, in meinem o.g. Beispiel, also keinen Antrag o.ä. veranlassen?
Nein

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 06.01.2016, 16:52
von Lusl
Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe. :)

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 07.01.2016, 09:21
von Lusl
Hätte jemand evtl. noch eine Stelle, wo man es nachlesen kann und ich es somit meinem Chef vorlegen könnte?