Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Verfasst: 06.01.2016, 16:31
Hallo Ihr Lieben.
Wahrscheinlich ist es eine dusslige Frage, aber Arbeitsrecht ist manchmal komisch.
Also die Fälle, die wir auf Arbeit hatten, sind immer mit einem Vergleich ausgegangen, bei welchem sodann ja nun keine Gerichtskosten anfallen.
Wie ist denn der Ablauf, wenn beispielsweise wir Kläger sind und der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen? Also dass die außergerichtlichen KOsten jeder selbst trägt, ist mir schon bewusst, es geht mir nur um die Gerichtskosten.
Bekommt man da eine Aufforderung zur Einzahlung und wer muss dann an den Beklagten rantreten oder wie ist das? Muss ich KfA stellen und kann es normal bei der Gegenseite wieder holen?! Sorry habe es wirklich noch nicht gehabt und bin da bisschen überfragt.
Liebe Grüße
Wahrscheinlich ist es eine dusslige Frage, aber Arbeitsrecht ist manchmal komisch.
Also die Fälle, die wir auf Arbeit hatten, sind immer mit einem Vergleich ausgegangen, bei welchem sodann ja nun keine Gerichtskosten anfallen.
Wie ist denn der Ablauf, wenn beispielsweise wir Kläger sind und der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen? Also dass die außergerichtlichen KOsten jeder selbst trägt, ist mir schon bewusst, es geht mir nur um die Gerichtskosten.
Bekommt man da eine Aufforderung zur Einzahlung und wer muss dann an den Beklagten rantreten oder wie ist das? Muss ich KfA stellen und kann es normal bei der Gegenseite wieder holen?! Sorry habe es wirklich noch nicht gehabt und bin da bisschen überfragt.
Liebe Grüße