Gerichskosten für streitigen Teil und Vergleich

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Hühnerhaufen
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#1

01.10.2015, 11:37

Hallo,

folgende Frage beschäftigt mich.

Mandant ist verklagt worden auf Unterlassung (€ 5.000,00) und Lizenzgebühr (€ 700,10). Ich spiele nun den Fall durch, dass die Parteien sich auf die Unterlassungserklärung vergleichen, über die Forderung von € 700,10 wird verhandelt aber sie wird nicht mit verglichen.

Was für Gerichtskosten sind entstanden?

Nach meiner Meinung

1 Gerichtskostengebühr für die € 5.000,00
3 Gerichskostengebühren für die € 700,10

Liege ich damit richtig?

Gruß
Hühnerhaufen
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niva
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#2

01.10.2015, 11:39

und was passiert mit den 5.000 €?
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Hühnerhaufen
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#3

01.10.2015, 12:52

Ich verstehe es so:

Vergleich über die Unterlassungserklärung (Wert € 5.000,00), dann entsteht 1 Gerichtskostengebühr
über die € 700,10 wird streitig verhandelt daher 3 Gerichtskostengebühren.

Oder ist das egal und es sind dadurch 3 volle Gebühren auf die € 5.700,10 entstanden?
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niva
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#4

01.10.2015, 12:54

ja, müsste so passen. wobei es da glaube ich auch so einen Abgleich gibt wie im RVG mit dem § 15 III RVG. :kopfkratz müsste aber irgendwo im GKG stehen...
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Maddien
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#5

01.10.2015, 12:58

läuft...
:huch
Hühnerhaufen
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#6

01.10.2015, 13:08

Vielen Dank, den Abgleich habe ich geprüft!
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