Hallo,
folgende Frage beschäftigt mich.
Mandant ist verklagt worden auf Unterlassung (€ 5.000,00) und Lizenzgebühr (€ 700,10). Ich spiele nun den Fall durch, dass die Parteien sich auf die Unterlassungserklärung vergleichen, über die Forderung von € 700,10 wird verhandelt aber sie wird nicht mit verglichen.
Was für Gerichtskosten sind entstanden?
Nach meiner Meinung
1 Gerichtskostengebühr für die € 5.000,00
3 Gerichskostengebühren für die € 700,10
Liege ich damit richtig?
Gruß
Hühnerhaufen
Gerichskosten für streitigen Teil und Vergleich
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Ich verstehe es so:
Vergleich über die Unterlassungserklärung (Wert € 5.000,00), dann entsteht 1 Gerichtskostengebühr
über die € 700,10 wird streitig verhandelt daher 3 Gerichtskostengebühren.
Oder ist das egal und es sind dadurch 3 volle Gebühren auf die € 5.700,10 entstanden?
Vergleich über die Unterlassungserklärung (Wert € 5.000,00), dann entsteht 1 Gerichtskostengebühr
über die € 700,10 wird streitig verhandelt daher 3 Gerichtskostengebühren.
Oder ist das egal und es sind dadurch 3 volle Gebühren auf die € 5.700,10 entstanden?
- niva
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ja, müsste so passen. wobei es da glaube ich auch so einen Abgleich gibt wie im RVG mit dem § 15 III RVG. müsste aber irgendwo im GKG stehen...
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Vielen Dank, den Abgleich habe ich geprüft!