Nach welchem Streitwert die GK?
Verfasst: 02.01.2015, 13:27
Hallöchen,
meine Anwältin hat mich gerade wegen folgendem Sachverhalt angesprochen, ich kann ihr aber leider auch nicht wirklich weiter helfen. Vielleicht wisst Ihr ja, was richtig ist.
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt über ca. 7.000,00 €. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt und wir wollen jetzt Abgabeantrag stellen. Allerdings ist jetzt bei der Vorbereitung des Antrags aufgefallen, dass wir eigentlich nur eine Forderung in Höhe von ca. 4.000,00 € haben.
Nach welchem Streitwert berechnen sich denn jetzt die GK für den Abgabeantrag?
Bei uns ist es üblich, dass die GK zeitgleich mit der Stellung des Abgabeantrags / der Klage an die LJK überwiesen werden, daher jetzt die Frage.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich sage auf jeden Fall schon mal
meine Anwältin hat mich gerade wegen folgendem Sachverhalt angesprochen, ich kann ihr aber leider auch nicht wirklich weiter helfen. Vielleicht wisst Ihr ja, was richtig ist.
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt über ca. 7.000,00 €. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt und wir wollen jetzt Abgabeantrag stellen. Allerdings ist jetzt bei der Vorbereitung des Antrags aufgefallen, dass wir eigentlich nur eine Forderung in Höhe von ca. 4.000,00 € haben.
Nach welchem Streitwert berechnen sich denn jetzt die GK für den Abgabeantrag?
Bei uns ist es üblich, dass die GK zeitgleich mit der Stellung des Abgabeantrags / der Klage an die LJK überwiesen werden, daher jetzt die Frage.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich sage auf jeden Fall schon mal