Klagerücknahme NACH mündl. Verhandlung - Rückerstattung GK??

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Janne
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#1

19.08.2014, 16:51

Hey ihr Lieben,

vorab der Sachverhalt:

Klage (wir sind Kläger), Termin zur Güteverhandlung findet statt, unser RA erscheint, für die Gegenseite erscheint niemand, es ergeht ein Beschluss, dass die Angelegenheit im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, Parteien einigen sich vorher außergerichtlich, Beklagte verpflichtet sich keinen Kostenantrag zu stellen, wir nehmen die Klage zurück

Frage:

Bei einer Klagerücknahme reduzieren sich die Gerichtskosten ja normalerweise auf 1,0 - allerdings nur vor Schluss der mündlichen Verhandlung, richtig? Ist diese Reduzierung auch der Fall wenn ein Termin zur Güteverhandlung wie in diesem Fall stattgefunden hat und wir als Kläger anwesend waren oder gilt der Gütetermin als mündliche Verhandlung?

Könnt ihr mir ggf. entsprechende Bestimmungen nennen? Ich steht total auf dem Schlauch :roll:
Janne
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#2

20.08.2014, 08:38

Ich hole den Thread nochmal hoch... :oops:
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niva
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#3

20.08.2014, 08:41

Ermäßigungstatbestand Nr. 1211 KV Nr. 1 a) GKG: "Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Klage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung"
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gkutes

#4

20.08.2014, 10:41

eine Güteverhandlung ist keine mündliche Verhandlung.
Janne
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#5

20.08.2014, 11:04

Ein ganz großes Dankeschön an Euch, ihr habt mir sehr geholfen :wink1
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