Vergleich Zweitschuldnerhaftung (keine PKH)

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Mine75
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#1

09.04.2014, 15:35

Hallo zusammen!

Wir haben hier folgende Konstellation:

Wir haben vor dem AG einen Vergleich geschlossen. Wir sind Kläger. Das Gericht hat den Vergleichsvorschlag gemacht. Kosten gegeneinander.

Jetzt kommt Kostenrechnung des AG, wo ja halt drin steht, wer was eingezahlt hat (oder auch nicht) und was wofür verbraucht wurde.

Es steht drin z. B.:
Gesamtkosten 343,48 €
Bekl. 50% Kl. 50%
-171,25 € - 171,25 €

eigene Zahlungen: 0 € 105,00 €
Zwischensumme - 171,25 € - 67,25 €
zu zahlen: 171,25 € 67,25 €

Jetzt kommt noch Zweitschuldnerhaftung hinzu und wir konnten nur die 67,25 € gegen die Beklagten festsetzen lassen! Warum? U. M. nach hätten gegen die Beklagten im Wege der Zweitschuldnerhaftung die 171,25 € festgesetzt werden müssen. Oder denke ich jetzt falsch? Ich kapier das einfach nicht. :oops:

Ich kann aus der Akte auch nicht ersehen, ob Gegner PKH hat da ja sonst Entscheidungsschuldner und keine GK-Erstattung.

HILFE! :thx
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#2

09.04.2014, 15:44

Welcher Betrag wurde denn tatsächlich bisher von euch auf die GK gezahlt?

Nach deinen Ausführungen wäre doch bisher gar nichts festsetzbar.?
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#3

09.04.2014, 15:56

Wir haben 105,00 € Gerichtskosten bei Klageeinreichung gezahlt.
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#4

09.04.2014, 16:00

Ich habe gerade :?: :?: :?: im Kopf.

Wieso konnten dann 67,25 Euro gegen die Beklagten festgesetzt werden?

Nach der obigen GK-Abrechnung habt ihr noch 67,25 Euro an die Staatskasse zu zahlen und die Beklagten 171,25 Euro.
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#5

09.04.2014, 16:46

Das ist ja auch mein Fragezeichen. Mein Chef und ich sind der Meinung, dass gegen die Beklagten die 171,25 € hätten festgesetzt werden müssen. Das Gericht sagt aber nein - nur 67,25 € und ich versteh nicht warum... :cry:

Ich glaub ich werde morgen früh mal die Rechtspflegerin löchern...

Ich dachte ich hätte nur einen Knoten im Kopp und die Erklärung wäre ganz einfach. Aber irgendwie scheint es das nicht zu sein, ne?! :roll:
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#6

09.04.2014, 17:01

Es hätte nach deinem Sachverhalt gar nichts gegen die Beklagten festgesetzt werden dürfen.
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#7

09.04.2014, 17:11

Und warum nicht? Das versteh ich jetzt überhaupt nicht mehr...
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#8

09.04.2014, 17:18

Es steht drin z. B.:
Gesamtkosten 343,48 €
Bekl. 50% Kl. 50%
-171,25 € - 171,25 €

eigene Zahlungen: 0 € 105,00 €
Zwischensumme - 171,25 € - 67,25 €
zu zahlen: 171,25 € 67,25 €

Wenn ihr - bisher - nicht mehr als die 105,00 Euro gezahlt habt, was soll denn da gegen die Beklagten festgesetzt werden?
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#9

09.04.2014, 17:30

Es steht drin z. B.:
Gesamtkosten 343,48 €
Bekl. 50% Kl. 50%
-171,25 € - 171,25 €

eigene Zahlungen: 0 € vom Beklagten und 105,00 € von uns
Zwischensumme - 171,25 € - 67,25 €
zu zahlen: 171,25 € von Beklagten und 67,25 € von uns

Es steht ja schon so in der Rechnung drin, deswegen versteh ich ja die Welt nicht mehr...

Bin mal gespannt, was die Rechtspflegerin mir morgen sagt - ich werde mal berichten...

Aber danke für deine Mühe! :thx
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#10

09.04.2014, 17:42

Irgendwie habe ich das Gefühl, daß wir komplett aneinander vorbeireden.

Was meinst du denn mit "festgesetzt" - per KfB zu euren Gunsten?
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