Vergleich Zweitschuldnerhaftung (keine PKH)

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Liesel
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#21

10.04.2014, 10:23

Es ist eigentlich ganz einfach. Euer Mandant muß von den insgesamt angefallenen GK die Hälfte zahlen. Hat er mehr gezahlt, kann der mehr gezahlte Betrag gegen die Gegenseite festgesetzt werden.
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niva
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#22

10.04.2014, 10:39

wenn insgesamt 343 € zu zahlen sind. und einer Mandant aber nur 105 gezahlt hat bzw. insgesamt 171 € zahlt. was soll ihm denn der Gegner erstatten? euer Mandant hat damit dann nur 171 € und nicht 343 €. da die GK aber 343 € insgesamt betragen, ist somit noch 171 € offen, die euer Mdt eben NICHT zahlt, sondern die der Gegner zahlt. die zahlt er aber nicht an euren Mdt, sondern an die Staatskasse.
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#23

10.04.2014, 12:53

Hast Du denn eine Kopie der Gerichtskostenrechnung vom Gericht erfordert? Daraus sollte sich ergeben, wer was gezahlt hat. Wenn ihr als Zweitschuldner in Anspruch genommen worden seid, für welchen Betrag? Hat denn die Beklagtenseite auch einen Vorschuss eingezahlt? Das Gericht muss doch begründet haben, weshalb ggf. nicht der volle Zweitschuldnerbetrag festgesetzt wurde.
Bislang scheitert hier die Hilfe einfach am wirren Vortrag des SV.
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#24

10.04.2014, 13:20

Ich versuche jetzt noch ein letztes Mal es Euch zu erklären (anscheinend bin ich darin ein kläglicher Versager)...

Wir haben eine Klage eingereicht und Mandant hat 105,00 € GK eingezahlt. Im Verfahren wurde dann ein Vergleich geschlossen "Kosten gegeneinander". Wir haben dann GK-Ausgleichung beantragt. Gericht schrieb es mangele am Kostenerstattungsanspruch. Mandantin erhält daraufhin Rechnung der Gerichtskasse über diese 67,25 € die sie im Wege der Zweitschuldnerhaftung zu bezahlen habe. Das hat die Mandantin auch getan. Wir haben dann für Mandantin die 67,25 € zur Festsetzung gegen den Beklagten angemeldet; Gericht hat festgesetzt.

Mich, meinen Chef und die Mandantin wundert jetzt nur, dass die Beklagten gemäß diesem KFB nur 67,25 € zahlen müssen. Wenn man sieht, dass die Mandantin jetzt 105,00 € GK und noch die 67,25 € GK im Wege der Zweitschuldnerhaftung gezahlt hat (also insgesamt 171,25 €) dann hätte doch die Gegenseite genauso viel zahlen müssen, oder nicht? Damit man auf die 343,48 € kommt.

Ich glaube ich erkläre alles falsch. Den sch... Rechtspfleger krieg ich auch nicht....
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#25

10.04.2014, 13:29

Ich kann mir das ohne Einsicht in die GKR nur so erklären, dass von der Kostenschuld der Beklagtenseite ein Teil abgedeckt ist und diese restlichen 67,25 € eben nicht und für diesen Rest seid ihr als II.-Schuldner in Anspruch genommen worden. Möglicherweise hat die Beklagtenseite auch Teil-PKH erhalten. Du hast immer noch nicht gesagt, ob euch die GKR vorliegt.

Die Mitteilung des Gerichts, es mangele an einem Erstattungsanspruch, ist richtig, da eure eigene Kostenschuld ja höher ist als der eingezahlte Vorschuss. Anders: Euer Vorschuss ist für euren eigenen Kostenanteil voll verbraucht worden. Daher keine Verrechnung auf die Gegenseite und keine Festsetzung.

Klar ist, dass die gesamten Gerichtskosten halbiert wurden, da die Kosten gegeneinander aufgehoben worden sind - so heißt das richtig! Die Differenz zwischen den halben Gerichtskosten zu zahlen von der Bekl.seite und diesen 67,25 € musst Du aus der GKR ermitteln. Das können wir nicht wissen und Spekulieren hilft da nicht weiter.
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#26

10.04.2014, 13:43

Ja die GKR liegt mir vor. Ich würde Sie ja gerne hier reinsetzen (natürlich an den richtigen Stellen geschwärzt), aber das geht ja leider nicht.
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#27

10.04.2014, 15:04

Mine75 hat geschrieben:Ja die GKR liegt mir vor. Ich würde Sie ja gerne hier reinsetzen (natürlich an den richtigen Stellen geschwärzt), aber das geht ja leider nicht.
Natürlich geht das. 8)
Kopieren, denn alles Maßgebliche schwärzen, einscannen. Auf Anwort erstellen, unter dem Eingabefeld gibt es den Button, Datei einfügen. Darüber kannst Du das dann hochladen. :wink:
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#28

10.04.2014, 16:23

Ahhhh.... so dann lad ich das Ding jetzt mal hoch und dann kann man mal schaun was ich meine... :pfeif
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#29

10.04.2014, 16:30

Es bleibt immer noch zu klären, was ihr bzw. euer Mandant bisher an GK gezahlt hat.

Ich sehe das nicht so, daß er (derzeit) den GK-Anteil als Zweitschuldner zu zahlen hat. Hierzu müßte m.E. eine konkrete Aufforderung ergehen.
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#30

10.04.2014, 16:48

Aus der GKR ergibt sich ja, dass Mandantschaft 105,00 € GK gezahlt hat (oben links).

Ob Mandantschaft konkrete Rechnung der Gerichtskasse bekommen hat wg. Zweitschuldnerhaftung kann ich momentan nicht sagen - ich meine zwar ja, aber man weiß ja nie. Habe das die Mandantschaft eben schon gefragt, habe aber noch keine Antwort....

Ich denke das lässt sich morgen erst klären...Vielen Dank für heute!

Schönen Feierabend!
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