Hallo,
kann mir jemand sagen, wie ich den Streitwert bei einer Klage hinsichtlich Zutritt zum Mietobjekt ermitteln kann, ich stehe leider völlig auf dem Schlauch. Zutritt soll gewährt werden, weil das Objekt ungesichert ist und niemand derzeit darin wohnt. Die Kündigung ist schon ausgesprochen und vom Eigentümer bestätigt. Nun will der Eigentümer Klage auf Zutritt zum Mietobjekt einreichen. Wie errechnet sich der Streitwert für die Klage?
Vielen lieben Dank vorab für eure Antworten.
Lolle
Streitwert für Klage Zutritt zum Mietobjekt
- Fräulein Fi
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Hallo Lolle,
das ist Ermessensfrage, eine konkrete Vorschrift gibt es nicht. Wir legen je nach Besichtigungszweck zB 23 RVG, 48 II GKG etwa die Hälfte der Jahresmiete zugrunde; bei Gefahr von Eintritt von Mängeln etwa diesen Betrag.
Hatte damit bisher keine Probleme.
Grüsse
dat Frollein
das ist Ermessensfrage, eine konkrete Vorschrift gibt es nicht. Wir legen je nach Besichtigungszweck zB 23 RVG, 48 II GKG etwa die Hälfte der Jahresmiete zugrunde; bei Gefahr von Eintritt von Mängeln etwa diesen Betrag.
Hatte damit bisher keine Probleme.
Grüsse
dat Frollein