Gerichtskosten bei Teilvergleich
Verfasst: 20.03.2013, 14:51
Hallo,
ich hab folgendes Problem:
Es gibt einen Kläger sowie die Beklagten zu 1) bis 4). Wir vertreten Beklagten zu 3)
Zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 1) bis 3) wurde ein Vergleich geschlossen mit diversen Zahlungen sowie Kostenaufhebung vereinbart.
Das Verfahren zwischen Kläger und Beklagten zu 4) geht weiter.
Jetzt hat das Gericht KFB erlassen, wonach die Kostenaufhebung auf Grundlage von 3,0 Gerichtskosten erfolgt ist, mit der Begründung, dass ja nicht das geamte Verfahren mit dem Vergleich erledigt ist und daher nicht die 1,0 Gerichtsgebühr sondern die vollen 3,0 zum Ansatz zu bringen sind.
Mir erscheint das nicht ganz logisch (auf seiten der Beklagten zu 1) bis 3). Ich hab aber leider bisher noch nirgends was dazu rausgefunden.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, ob die Ansicht des Gerichts korrekt ist?
Vielen Dank schon mal.
ich hab folgendes Problem:
Es gibt einen Kläger sowie die Beklagten zu 1) bis 4). Wir vertreten Beklagten zu 3)
Zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 1) bis 3) wurde ein Vergleich geschlossen mit diversen Zahlungen sowie Kostenaufhebung vereinbart.
Das Verfahren zwischen Kläger und Beklagten zu 4) geht weiter.
Jetzt hat das Gericht KFB erlassen, wonach die Kostenaufhebung auf Grundlage von 3,0 Gerichtskosten erfolgt ist, mit der Begründung, dass ja nicht das geamte Verfahren mit dem Vergleich erledigt ist und daher nicht die 1,0 Gerichtsgebühr sondern die vollen 3,0 zum Ansatz zu bringen sind.
Mir erscheint das nicht ganz logisch (auf seiten der Beklagten zu 1) bis 3). Ich hab aber leider bisher noch nirgends was dazu rausgefunden.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, ob die Ansicht des Gerichts korrekt ist?
Vielen Dank schon mal.