Hallo!
Unsere Mandantin erhielt eine Rechnung über Gerichtskosten in Höhe von 50,00 EUR gem. KV-Nummer 1812 (Anl. 1 GKG) für das Beschwerdeverfahren (wir hatten sofortige Beschwerde gegen einen KFB eingelegt).
Ist das korrekt? Ich dachte, das Rechtsmittelverfahren gegen den KFB wäre kostenfrei.
Und, für unsere Tätigkeit im Rechtsmittelverfahren erhalten wir eine Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG, oder?
Viele Grüße
Sanya
Gerichtskosten für sofortige Beschwerde gegen KFB?
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Danke 13!
Hab nun auch etwas dazu im "Prozessformularbuch" im Abschnitt "Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss" gefunden:
"Kosten: Gericht: Festgebühr iHv 50,- € bei Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde (Nr. 1812 KV GKG), Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung (Anm. zu Nr. 1812 KV) anderenfalls gebührenfrei. Anwalt: 0,5-Gebühr (Nr. 3500 VV RVG iVm. § 18 Nr. 3 RVG)."
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo's steht!![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Hab nun auch etwas dazu im "Prozessformularbuch" im Abschnitt "Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss" gefunden:
"Kosten: Gericht: Festgebühr iHv 50,- € bei Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde (Nr. 1812 KV GKG), Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung (Anm. zu Nr. 1812 KV) anderenfalls gebührenfrei. Anwalt: 0,5-Gebühr (Nr. 3500 VV RVG iVm. § 18 Nr. 3 RVG)."
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Sanya hat geschrieben: Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo's steht!
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