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wieviel GK, wenn scheidung nicht durchgeführt wird

Verfasst: 12.10.2011, 11:19
von pidellal
Die Erben unseres Mandanten möchten jetzt wissen, welche GK entstanden sind bzw. erstattet werden, nachdem die Scheidung nicht durchgeführt wurde, weil der Antragsteller nach ANtragstellung aber noch vor einem etwaigen Gerichtstermin (es gab noch gar keine Ladung) verstorben ist.

Nur 1 Gebühr?

Re: wieviel GK, wenn scheidung nicht durchgeführt wird

Verfasst: 12.10.2011, 11:32
von Adora Belle
Hast Du schon mal ins FamGKG geguckt? Ich noch nicht - das müßte ich tun, um Deine Frage zu beantworten. :oops: Oder Du halt. :wink:

Re: wieviel GK, wenn scheidung nicht durchgeführt wird

Verfasst: 12.10.2011, 11:54
von Zaubermaus007
Ich hab das gerade noch so im Kopf :mrgreen: : Rücknahme 0,5 Gebühren Nr. 1111 KV

Re: wieviel GK, wenn scheidung nicht durchgeführt wird

Verfasst: 12.10.2011, 12:16
von pidellal
:thx
War mir nicht sicher, ob es wirklich eine "Rücknahme" ist. Aber jetzt wo ich drüber nachdenke ...

:thx