Terminsgebühr für Prozessbevollmächtigte u Terminsvertreter?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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sansa
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#1

12.04.2011, 16:24

Hallo zusammen

habe hier eine kniffelige Sache. :? :?: Ich hoffe ihr könnt mir helfen. :?

Wir haben Klage eingereicht. Beklagte wohnt in Bayern. Beim ersten Gerichtstermin waren wir noch selbst da, aber für den zweiten Termin haben wir einen Terminsvertreter beauftragt. Mein Chef möchte nun die bei uns angefallene Terminsgebühr abrechnen aber gleichzeitig auch die des Terminsvertreters. Hattet Ihr schon mal so was? Geht das überhaupt? Wenn ja, welche Vorschrift?

Fröhliches Schaffen wünsche ich Euch noch und danke schon mal
viele grüße
sansa
gkutes

#2

12.04.2011, 16:26

joa - der Mandant wird sich freuen! 8)

wie hoch waren denn die Reisekosten und wieviel kostet der Terminsvertreter?
sansa
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#3

12.04.2011, 16:36

also die Reisekosten/Übernachtung etwa 300,-- € und Terminsvertreter Rechnung 3.000,-- €.

Ich sage, das geht nicht, wie gesagt Chefe möchte für uns eine Terminsgebühr... ???????
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butterflybabe
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#4

12.04.2011, 16:44

entstanden ist die Terminsgebühr auf jeden Fall. Der Mandant muss sie auch bezahlen. Ich geh mal davon aus, dass des mit dem Mandanten abgesprochen war, dass ein Terminsvertreter da hinfährt. Und warum die vom Terminsvertreter? Will er die in den KFA? Versteh ich nicht ...
gkutes

#5

12.04.2011, 16:47

angefallen sind die Gebühren. Hier kommt es jetzt drauf an, ob der Mdt aufgeklärt wurde, welche Kosten entstehen und ob er die übernehmen wollte.
sansa
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#6

12.04.2011, 16:51

schon mal Danke für die ersten Antworten. Die Rechnung geht an die RSV aber die lehnt das bestimmt ab, so dass die Gebühren am Mdt hängenbleiben... Aufklärung über diese Kosten hat er glattweg vergessen :wink:
gkutes

#7

12.04.2011, 16:58

wow - hier geht es um fast 3000 €... :?
als euer Mandant würde ich die Rechnung dann doch glatt an die Kammer schicken :wink:
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Adora Belle
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#8

12.04.2011, 18:01

Der Chef hat ja auch ein sonniges Gemüt. 8) ich würd mir sparen, die TV-Rechnung an den Mandanten oder sonstwen zu schicken, und die Zeit lieber in eine Fortbildung zum Kosten- und Berufsrecht investieren.
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