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Höhe - Gerichtskosten - Unterhalt??!

Verfasst: 29.10.2010, 09:36
von YEAH00
Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe :)

Und zwar wieviel Gerichtskosten fallen an, bei einer normalen Unterhaltsklage - bzw. jetzt nach FamFG ja Unterhaltsantrag oder? - wg. mtl. Unterhalt + 3 Monat Rückstand? 2,0 GK oder 3,0

Und dann noch bei einem vereinfachten Unterhaltsverfahren? Stimmt 0,5 GK?

Ich danke euch bereits jetzt!! :D

Re: Höhe - Gerichtskosten - Unterhalt??!

Verfasst: 29.10.2010, 09:42
von niva
Streitwert: § 51 FamGKG und § 41 FamGKG
Gerichtkosten: Nr. 1220 und Nr. 1420 KV FamGKG

Re: Höhe - Gerichtskosten - Unterhalt??!

Verfasst: 29.10.2010, 10:55
von Zaubermaus007
Beim vereinfachten Unterhaltsverfahren fallen m.E. 0,5 Gebühren nach Nr. 1210 FamGKG an.

Re: Höhe - Gerichtskosten - Unterhalt??!

Verfasst: 29.10.2010, 10:57
von niva
Beim vereinfachten Unterhaltsverfahren fallen m.E. 0,5 Gebühren nach Nr. 1210 FamGKG an.
Da hast du natürlich Recht. Ich bin irgendwie vom Eilverfahren ausgegangen, sorry, hab ich mich wohl verlesen.