Zinsen auf Gerichtskosten?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
an1606
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#1

19.10.2010, 09:45

Hallo Leute,

steht irgendwie neben der Spur. Wollte mal wissen, ob es auf Gerichtskosten Zinsen gibt, wie zum Beispiel auf Gerichtskosten für PfüB (15,00 €) oder Gerichtsvollzieherkosten?

Hier im Forum habe ich irgendwie nichts gefunden :(.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

LG
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Liesel
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#2

19.10.2010, 09:47

Nur, wenn die Kosten mittels KfB festgesetzt sind.
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an1606
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#3

19.10.2010, 09:51

Und wenn die nicht mittels KfB festgesetzt sind, so wie zum Beispiel die Gerichtsvollzieherkosten oder die 15,00 € Gerichtskosten für den PfüB, dann sind diese unverzinslich, verstehe ich das richtig?
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#4

19.10.2010, 09:55

Ja, das verstehst du richtig.
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skugga
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#5

19.10.2010, 10:01

an1606 hat geschrieben:Und wenn die nicht mittels KfB festgesetzt sind, so wie zum Beispiel die Gerichtsvollzieherkosten oder die 15,00 € Gerichtskosten für den PfüB, dann sind diese unverzinslich, verstehe ich das richtig?
Jepp. Was ein Grund wäre, die Kosten der ZV gem. § 788 ZPO verzinslich festsetzen zu lassen. ;)
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#6

19.10.2010, 10:18

Jepp. Was ein Grund wäre, die Kosten der ZV gem. § 788 ZPO verzinslich festsetzen zu lassen.
:zustimm
an1606
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#7

19.10.2010, 10:24

:thx für die schnellen Antworten.
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#8

19.10.2010, 11:05

LS
Sind dem Kostenschuldner erhobene Gerichtsgebühren zurückzuerstatten, ist der zu erstattende Betrag nicht zu verzinsen.

KG Berlin, Beschl. v. 06.11.2001 – 1 W 8818/00

BRAGOreport 2002, 31 = KGR Berlin 2002, 188 = juris (KORE 424172002)
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#9

19.10.2010, 11:10

@13: Hier geht es doch aber darum, ob Vollstreckungskosten verzinslich sind. Dies ist halt dann nur der Fall, wenn ich diese nach 788 ZPO festsetzen lasse.
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#10

19.10.2010, 12:34

Schtümmt. Irgendwie habe ich nach "Gerichtskosten" nicht weitergelesen. *Schluck*. Dann haste klaro Recht. :wink:
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