Hallo Leute,
steht irgendwie neben der Spur. Wollte mal wissen, ob es auf Gerichtskosten Zinsen gibt, wie zum Beispiel auf Gerichtskosten für PfüB (15,00 €) oder Gerichtsvollzieherkosten?
Hier im Forum habe ich irgendwie nichts gefunden .
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
LG
Zinsen auf Gerichtskosten?
- Liesel
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Nur, wenn die Kosten mittels KfB festgesetzt sind.
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Jepp. Was ein Grund wäre, die Kosten der ZV gem. § 788 ZPO verzinslich festsetzen zu lassen.an1606 hat geschrieben:Und wenn die nicht mittels KfB festgesetzt sind, so wie zum Beispiel die Gerichtsvollzieherkosten oder die 15,00 € Gerichtskosten für den PfüB, dann sind diese unverzinslich, verstehe ich das richtig?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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LS
Sind dem Kostenschuldner erhobene Gerichtsgebühren zurückzuerstatten, ist der zu erstattende Betrag nicht zu verzinsen.
KG Berlin, Beschl. v. 06.11.2001 – 1 W 8818/00
BRAGOreport 2002, 31 = KGR Berlin 2002, 188 = juris (KORE 424172002)
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@13: Hier geht es doch aber darum, ob Vollstreckungskosten verzinslich sind. Dies ist halt dann nur der Fall, wenn ich diese nach 788 ZPO festsetzen lasse.
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Schtümmt. Irgendwie habe ich nach "Gerichtskosten" nicht weitergelesen. *Schluck*. Dann haste klaro Recht.
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