Tja, kennt den jemand?
Ich meine mich erinnern zu können, das das irgendwie mit der KostO zusammenhängt und bei isoliertem Antrag auf alleiniges Sorgerecht 3000 € Regelstreitwert sind.
Aber mit Scheidung dazu?
Streitwert bei Scheidung + alleiniges Sorgerecht
die GK des Ehescheidungsverfahrens bestimmen sich aus dem Bruttoeinkommen Ehefrau (x3) + Bruttoeinkommen Ehemann (x3) = Gegenstandswert für das Ehescheidungsverfahren
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Soweit ich weiß ist es das Nettoeinkommen, nicht brutto.Bruttoeinkommen Ehefrau (x3) + Bruttoeinkommen Ehemann (x3)
Sorgerecht wäre dann nochmal 800 € dazu.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Huhu,
wenn ich auch mal meinen Senf dazugeben darf, wir hatten das gestern in der Berufsschule
also ist 3x das NETTO-Einkommen beider Ehegatten
wenn ich auch mal meinen Senf dazugeben darf, wir hatten das gestern in der Berufsschule
also ist 3x das NETTO-Einkommen beider Ehegatten