Streitwert bei Scheidung + alleiniges Sorgerecht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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PeeDee
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#1

16.02.2007, 15:09

Tja, kennt den jemand?

Ich meine mich erinnern zu können, das das irgendwie mit der KostO zusammenhängt und bei isoliertem Antrag auf alleiniges Sorgerecht 3000 € Regelstreitwert sind.
Aber mit Scheidung dazu?
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Gast

#2

16.02.2007, 15:17

die GK des Ehescheidungsverfahrens bestimmen sich aus dem Bruttoeinkommen Ehefrau (x3) + Bruttoeinkommen Ehemann (x3) = Gegenstandswert für das Ehescheidungsverfahren
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#3

16.02.2007, 15:19

Bruttoeinkommen Ehefrau (x3) + Bruttoeinkommen Ehemann (x3)
Soweit ich weiß ist es das Nettoeinkommen, nicht brutto.

Sorgerecht wäre dann nochmal 800 € dazu.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#4

16.02.2007, 15:22

ich bin da jetzt nicht so festgelegt .....*nachdenk* ist es wirklich Netto .....
Gast

#5

16.02.2007, 16:05

Huhu,

wenn ich auch mal meinen Senf dazugeben darf, wir hatten das gestern in der Berufsschule :D

also ist 3x das NETTO-Einkommen beider Ehegatten :wink:
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PeeDee
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#6

16.02.2007, 16:06

Okay, schönen Gruß an deinen Lehrer und danke an alle
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Gast

#7

16.02.2007, 16:27

mach ich.
da freut er sich bestimmt *lach* :wink2

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