Gerichtskostenfestsetzung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Norie
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#1

20.08.2010, 09:05

Halli Hallo,

also ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir weiter helfen...
wir wollten(haben?) die Gerichtskosten festsetzten lassen und haben an das Gericht geschrieben:

In der Familiensache

x./.y
Aktenzeichen yx

beantragen wir,
Kostenausgleich im Hinblick auf die überzahlten Gerichtskosten.

Das Gericht schrieb dann zurück, dass wenn wir eine Kostenfestsetzung wünschen, wir auch einen entsprechenden Antrag stellen sollen.
Wie was schreibe ich da am besten?
Hat jemand ne Idee? :lol:
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misspinky1984
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#2

20.08.2010, 09:10

Also wir schreiben auch immer lediglich: wird beantragt, die Gerichtskosten gemäß § 106 ZPO auszugleichen und festzusetzen. (!An die Verzinsung denken!)

Wie lautet denn Eure Kostengrundentscheidung??
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Norie
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#3

20.08.2010, 09:10

so vielleicht.... :?:

wird beantragt, die dem Antragssteller erstattungsfähigen Gerichtskosten festzusetzten, geleistete Gerichtskostenvorschüsse hinzuzusetzten und die Verzinsung des sich hieraus ergebenden Betrages ab Antragstellung festzusetzten

oder :?:
Norie
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#4

20.08.2010, 09:11

Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#5

20.08.2010, 09:13

Nee Norie, so ganz richtig ist dein Satz nicht. Schreib ihn einfach, wie misspinky ihn gepostet hat, das reicht. Musst halt nur noch die Verzingung dazu beantragen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Norie
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#6

20.08.2010, 09:16

Wie nehme ich das mit der Verzinsung denn mit rein?
Gibts da auch noch nen schönen Satz? :|
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misspinky1984
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#7

20.08.2010, 09:18

Des weiteren wird beantragt, die Gerichtskosten gem. § 104 I 2 ZPO ab Antragsstellung mit 5 %-punkten über dem Basiszinssatz ...
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Norie
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#8

20.08.2010, 09:20

:thx
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