Kosten: reine Protokollierung eines Vergleiches

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
Lola
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 10.04.2007, 18:47
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in Teilzeit und nach Wiedereinstieg
Wohnort: Hamburg

#1

31.05.2010, 14:47

Hallo zusammen,

im Arbeitsrecht wird ein außergerichtlicher ( noch gar keine Rechtssache anhängig) Vergleich geschlossen. Der soll gerichtlich protokolliert werden. Rechtsanwaltskosten trägt jede Partei (außerger. und ger. sowieso) selber. Was aber teilen sich die Parteien an Gerichtsgebühren ? Ist Kostenschuldner immer der Antragsteller? Dann sollten wir diesen Antrag wohl nicht stellen..

Gruß, Lola!
Benutzeravatar
Lola
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 10.04.2007, 18:47
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in Teilzeit und nach Wiedereinstieg
Wohnort: Hamburg

#2

31.05.2010, 16:34

Ich möchte mich noch einmal verbessern: Ich weiß ja, dass beim Arbeitsgericht 2 Gebühren erhoben werden. Ich weiß auch, dass diese bei einem Vergleich nicht erhoben werden, mithin das Verfahren zumindest im Hinblick auf die Gerichtsgebühren nichts kostet. Ich weiß aber nicht, ob das auch für den Fall gilt, dass ein Vergleich nur protokolliert wird - sprich kein Termin und nichts weiter gemacht wird.

Ich hoffe, ihr versteht nun besser, was ich meine...

Lola
Antworten