Gerichtskostenvorschuss Verwaltungsgericht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Ichbins2010
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#1

27.09.2010, 18:10

Hallo!

Habe gerade mit einer Kollegin gesprochen, die meinte, dass man im Verwaltungsverfahren keinen Gerichtskostenvorschuss einreichen müsste. Stimmt das? Ich dachte immer, das hätte sich geändert, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG. Aber sie war der festen Meinung, dass die Gerichte beim Alten geblieben wären und weiterhin keinen Vorschuss nehmen.

Was stimmt den nun???
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Liesel
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#2

27.09.2010, 18:28

Im Verwaltungsgerichtsverfahren wird kein GK-Vorschuß gefordert. Die GK werden nach Beendigung des Verfahrens in Rechnung gestellt.
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#3

21.10.2010, 14:57

Liesel hat geschrieben:Im Verwaltungsgerichtsverfahren wird kein GK-Vorschuß gefordert. Die GK werden nach Beendigung des Verfahrens in Rechnung gestellt.


Bist du dir da ganz sicher? Haben jetzt ein Verfahren vor Verwaltungsgericht. Da steht nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG in der seit 01.07.2004 geltenden Fassung ist die Verfahrensgebühr mit Einreichung der Klage fällig geworden. Die Kosenrechnung wird von der OJK erstellt.

Wären das nicht sowas wie Gerichtskosten?
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Liesel
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#4

21.10.2010, 15:08

Wir haben bisher in Verwaltungsstreitigkeiten nie einen GK-Vorschuß leisten müssen.
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#5

21.10.2010, 15:10

Liesel hat geschrieben:Wir haben bisher in Verwaltungsstreitigkeiten nie einen GK-Vorschuß leisten müssen.

Da frage ich einfach mal bei Gericht nach. Habe das auch erst zum ersten Mal.

Ich habe im Internet gelesen, dass wohl für bestimmte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (z.B. Asylverfahren) keine Gerichtsgebühren bezahlt werden müssen. Vielleicht hattet ihr so einen Fall?
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#6

21.10.2010, 15:32

Habe hier was gefunden, was vielleicht hilft.

http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/index.php" target="blank
Kitty
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#7

21.10.2010, 15:36

Ich kenne das auch so, dass in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten die Gerichtskosten mit Klageerhebung fällig sind.
Eric
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#8

22.10.2010, 10:03

Hallo Liesel,

ich habe mal beim Gericht nachgefragt, dort wurde mir mitgeteilt, dass für Eilsachen (einstweiliger Rechtsschutz) keine Gerichtskosten anfallen, aber für die K-Sachen wohl schon, wobei hier nicht von Gerichtskosten gesprochen wird, sondern von Verfahrensgebühren.

Wie gesagt, gibt es auch dort einige Ausnahmen, wo keine Gerichtskosten anfallen, wie das von mir erwähnte Asylverfahren.

Einen schönen Freitag
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