Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe
Und zwar wieviel Gerichtskosten fallen an, bei einer normalen Unterhaltsklage - bzw. jetzt nach FamFG ja Unterhaltsantrag oder? - wg. mtl. Unterhalt + 3 Monat Rückstand? 2,0 GK oder 3,0
Und dann noch bei einem vereinfachten Unterhaltsverfahren? Stimmt 0,5 GK?
Ich danke euch bereits jetzt!!
Höhe - Gerichtskosten - Unterhalt??!
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Beim vereinfachten Unterhaltsverfahren fallen m.E. 0,5 Gebühren nach Nr. 1210 FamGKG an.
- niva
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Da hast du natürlich Recht. Ich bin irgendwie vom Eilverfahren ausgegangen, sorry, hab ich mich wohl verlesen.Beim vereinfachten Unterhaltsverfahren fallen m.E. 0,5 Gebühren nach Nr. 1210 FamGKG an.
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