Streitwertfestsetzung für GK bindend

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
cjdenver
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#11

15.02.2010, 15:24

Die Streitwertfestsetzung erfolgte mit Protokollierung des Vergleichs
sorry, der kommentar kam bevor du deinen beitrag ergänzt hattest.

ansonsten stimme ich #9 zu. Woebi ich die Provisionsansprüche als Nebenforderung (§ 43 GKG) sehen würde, aber in jedem Fall sollte es wohl bei den 50k bleiben...
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gkutes

#12

15.02.2010, 15:32

Das sehe ich noch nicht so.
Klage reiche ich über 50.000 ein. VG über 50.000 verdient. Bei Klagerücknahme bekommt der Mdt ja woh nix zurück. Klageerhöhung um 10.000 = VG aus 60.000. usw
cjdenver
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#13

15.02.2010, 15:42

(ich meinte auch lediglich die gerichtskosten, die RA-Gebühren: keine ahnung!)
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rit-sch
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#14

15.02.2010, 15:48

Es geht auch nicht darum, ob der Mandant was zurückbekommt, sondern welche Werte zeitgleich im Streit sind. Und da kommt die Klagerücknahme zum Tragen, weil dadurch der Wert von ursprünglich 50.000,00 € und die Werte der Klageerhöhungen eben nicht zeitgleich im Streit waren. Sondern eben nur der nach der Klagerücknahme verbleibende Wert von 30.000,00 € plus die Klageerhöhungen. Da war die Zeitgleichheit gegeben.
Liebe Grüße
Rita


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gkutes

#15

22.02.2010, 15:20

ich muss das noch mal hochholen, wegen der aktuellen Frage hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=894219#894219

Die Musterlösung bestätigt meinen Ansatz, also dass die Klagerücknahme zwischendrin für den SW (der VG) nicht relevant ist.

What stimmt den nu?
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#16

22.02.2010, 19:51

Habe mir das auch eben angeschaut. Unterstützt natürlich deinen Ansatz, aber von der Logik her kann ich das trotzdem nicht nachvollziehen. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass der höchste im Streit befindliche Wert der ist, der zeitgleich im Streit war. Und da spielt eine zwischenzeitliche Klagerücknahme schon eine Rolle (wie oben ausgeführt).

Ob die Musterlösungen immer so völlig richtig sind, möchte ich mal dahingestellt sein lassen.
Liebe Grüße
Rita


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#17

25.02.2010, 23:54

... is schon was her, aber trotzdem:
Ich würde rit-sch gerne widersprechen.
Stell Dir die einzelnen Beträge als einzelne verschiedene Ansprüche vor.
Dann sind alle Ansprüche zusammen, 65.000, irgendwann mal zumindest anhängig gewesen.
Ich kämpfe diesen Kampf ständig, bei uns geht es in der Regel um Unfallsachen mit irgendwelchen Teilzahlungen der Versicherungen.
Mehrfach bin ich auf die Schn... gefallen, als ich ein Urteil mit zu niedrigem Streitwert bekam.
Dann Streitwertkorrektur durchzukriegen, ist schwierig, der Richter beschäftigt sich nur ungern mit der an sich gegessenen Sache.

Also beantrage ich jetzt zwischendurch Streitwertfestsetzung, bzw. ich nehme teilweise zurück oder erhöhe und schlage direkt den korrekten Streitwert vor mit der Bitte um Festsetzung.
Der Richter ist dann noch "im Thama" und in der Regel funktioniert das dann auch.

Dass GK nach einem höheren Wert festgesetzt werden als im Urteil steht, hab ich schlicht noch nie erlebt.
Im Zweifel sind die Anforderungen zu Beginn des Verfahrens zu niedrig, wenn die einen zweiten oder dritten wertbildenden Antrag übersehen haben. Auch bei Klageerhöhungen bekommen wir nicht immer eine GK-Nachforderung.
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