Erster Tag hier angemeldet und schon ein Problem, von dem ich hoffe, dass ich hier eine Lösung erhalte:
Im Auftrag des Mandanten wurde Mahnbescheid eingereicht, da Schuldner nicht zahlte. Hauptforderung (HF): 200 €.
Nach Zustellung des MB legte Schuldner Widerspruch ein und zahlte gleichzeitig die Hauptforderung.
Folglich mußte Anspruchsbegründung über die angefallenen Zinsen und bisherigen Kosten des Mahnverfahrens eingereicht werden.
Wieviel Gerichtskosten müssen aber nun eingezahlt werden?
Normalerweise ja die restlichen 2,5 nach der HF. Aber die HF wurde doch in der Anspruchsbegründung gar nicht mehr mit geltend gemacht, weil durch Schuldner schon bezahlt.
GK bei Anspruchsbegründung, wenn HF gezahlt
- happykitcat
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Hallo Xandra,
habt ihr keine Zahlungsaufforderung vom Gericht erhalten? Daraus ergibt sich ja dann wie viel Gerichtskosten ihr zahlen müsst.
Zur Not würde ich die Gerichtskosten für den vollen Betrag zahlen und dann anschließend im Kfa mit einbeziehen. Außerdem erstattet das Gericht zu viel gezahlte GK nach Abschluss des Verfahrens.
Aber vielleicht weiß hier ja noch jemand etwas mehr. Leider hatte ich diesen Fall auch noch nicht.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
habt ihr keine Zahlungsaufforderung vom Gericht erhalten? Daraus ergibt sich ja dann wie viel Gerichtskosten ihr zahlen müsst.
Zur Not würde ich die Gerichtskosten für den vollen Betrag zahlen und dann anschließend im Kfa mit einbeziehen. Außerdem erstattet das Gericht zu viel gezahlte GK nach Abschluss des Verfahrens.
Aber vielleicht weiß hier ja noch jemand etwas mehr. Leider hatte ich diesen Fall auch noch nicht.
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Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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Gerichtskostenforderung hab ich in einem ähnlichen Fall schon erhalten, da wurden die restlichen 2,5 nach dem ursprünglichen Streitwert des Mahnbescheides gefordert.
Mir ist nur nicht klar auf welcher Grundlage es gefordert wird, denn der Streitwert für das streitige Verfahren hat sich ja nun reduziert.
Aber fällt mir grad ein für meinen Fall - und dies zu so später Stunde - gibt ja keine Reduzierung, weil kein Gebührensprung!!!!(HF war ja nur 200 €)
Aber wie wäre es, wenn doch sich der Streitwert so reduziert, dass ein Gebührensprung auftritt? Werd ich mal morgen recherchieren....
Schönen Abend wünsch ich allen.
Mir ist nur nicht klar auf welcher Grundlage es gefordert wird, denn der Streitwert für das streitige Verfahren hat sich ja nun reduziert.
Aber fällt mir grad ein für meinen Fall - und dies zu so später Stunde - gibt ja keine Reduzierung, weil kein Gebührensprung!!!!(HF war ja nur 200 €)
Aber wie wäre es, wenn doch sich der Streitwert so reduziert, dass ein Gebührensprung auftritt? Werd ich mal morgen recherchieren....
Schönen Abend wünsch ich allen.