Klägerin (unsere Gegnerin) trägt Kosten des Rechtsstreits

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
jumati
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#1

28.07.2009, 10:32

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe im richtigen Unterforum gelandet zu sein.

Hier meine Frage.

Wie oben bereits steht, trägt die Klägerin die Kosten. Nun mein Problem. Wir haben die Kosten bereits von der RSV unserer Mandatin erhalten.

Schreibe ich jetzt einfach die Gegnerin an, mit einer neuen Rechnung die dann der RSV erstattet wird oder wie soll ich hier vorgehen???

Lieben Dank im voraus für Eure Antworten.

jumati
JonesJess
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#2

28.07.2009, 10:36

Die Gegnerin (Klägerin) zahlt an Euch und ihr kehrt die Summe dann an die RSV aus!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
gkutes

#3

28.07.2009, 10:37

Kostenfestsetzung bei Gericht !?!?!?!!!!
JonesJess
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#4

28.07.2009, 10:37

ach ja fast vergessen:

Herzlich :welcome
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Jupp03/11

#5

28.07.2009, 10:38

Du machst normal Kostenfestsetzungsantrag. Wenn Kosten festgesetzt wurden, schreibst du die Gegenseite an, sollen an euch zahlen. Danach Abrechnung mit der RS
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lucy1510
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#6

28.07.2009, 10:39

Zunächst ein herzliches :welcome

Nun meine Fragen:
Woraus resultiert die Kostentragungspflicht. Urteil?

Vertretet Ihr die Klägerin oder die Beklagte?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
jumati
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#7

28.07.2009, 10:57

Hallo und danke für die schnellen Antworten.

@Lucy - Ja die Festsetzung stammt aus einem Urteil und wir vertreten die Beklagte.

Das Dumme ist, dass ich keine Ahnung habe wie das normalerweise so läuft, da meine Kanzlei sonst kaum bis gar keine gerichtlichen Verfahren hat.

LG

jumati
jumati
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#8

28.07.2009, 11:00

Ich nochmal,

wie macht man einen Kostenfestsetzungsbeschluss?

LG

jumati
Ilka H.
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#9

28.07.2009, 11:11

Ich schließe mich der Meinung an: du beantragst zuerst die Kostenfestsetzung, forderst dann die Kosten von der Gegenseite (nach Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an die Gegenseite hat diese zwei Wochen Zeit zu zahlen, nach den zwei Wochen könntest du vollstrecken) und zahlst danach die von der RSV gezahlten und nunmehr von der Gegenseite erstattenten Positionen aus.

Hier ein Muster für einen Kostenfestsetzungsantrag:

In dem Rechtsstreit

beantragen wir,

die nachfolgend genannten Gebühren und Auslagen des Verfahrens unter Hinzusetzung der Gerichtskosten festzusetzen und auszusprechen, dass diese Kosten mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Eingang dieses Antrages zu verzinsen sind

sowie

die vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem Vermerk über den Zeitpunkt der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen.

(Kostenrechnung)

Wir versichern, dass unser Mandant (nicht) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Eine einfache und eine beglaubigte Abschrift fügen wir bei.
Zuletzt geändert von Ilka H. am 28.07.2009, 11:26, insgesamt 1-mal geändert.
gkutes

#10

28.07.2009, 11:12

man machten einen Kostenfestsetzungsantrag
gibts den vielleicht bei den downloads? schau mal nach. Ansonsten kann ich dir auch einen hier reinstellen. Oder jm anderes.

edit: ilka hat ja schon einen reinstellt. Unten drunter kommt dann halt eine Aufstellung der Gebühren.

Auf den vorsteuerabzug musst du achten. Ist der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt, dann muss der Gegner die Kosten nur netto tragen.
Zuletzt geändert von gkutes am 28.07.2009, 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
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