Kosten werden gegeneinander aufgehoben
- Adora Belle
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Ich verstehe die Frage nicht. Was sind denn bei Dir die normalen Verfahrenskosten?
Kostenaufhebung heißt, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt, die eigenen Kosten trägt jeder selbst. Genau das ist in Deiner Kostenentscheidung formuliert. Warum auch immer, hat man sich entschieden, nicht einfach "Kostenaufhebung" hinzuschreiben.
Kostenaufhebung heißt, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt, die eigenen Kosten trägt jeder selbst. Genau das ist in Deiner Kostenentscheidung formuliert. Warum auch immer, hat man sich entschieden, nicht einfach "Kostenaufhebung" hinzuschreiben.
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MIch hatte halt nur verwirrt weil eben nicht da stand "Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben" sondern eben "Die Gerichtskosten des Verfahrens und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben." Impliziert für mich jetzt nicht auf Anhieb, dass auch die Vefahrenskosten (also 1,3 VerfG, 1,2 TG ) beinhaltet.
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Deine "sonstigen Verfahrenskosten" (VG, TG) sind doch genau in dem Satz enthalten. Außergerichtliche Kosten sind die Rechtsanwaltskosten. Kosten, wie z.B. die GG, sind vorgerichtliche Kosten. Wurde schon gefühlte 1000 x hier im Forum erklärt, aber gerne noch einmal.StarsinEyes hat geschrieben:Ihre außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
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Und die Gegenseite kann hier dann eine Festsetzung dieser verrechneten Kosten (die den hälftigen GK entsprechen dürften) beantragen, sodass die hälftigen GK sodann durch eure Mandantin zu erstatten sein werden.StarsinEyes hat geschrieben:[...]
Wir haben jetzt schon eine Abrechnung der LJK erhalten, worin die hälftigen Gerichtskosten abgerechnet wurden, aber gleichzeitig eine Gutschrift durch die Gegenseite erfolgte, so dass unsere Mandantin nichts zahlen muss. Bin gerade etwas verwirrt
- Adora Belle
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Sollte es ja auch nicht. Darum kam danach noch Satz 2 für die Kosten, die Du Verfahrenskosten nennst.StarsinEyes hat geschrieben:Impliziert für mich jetzt nicht auf Anhieb, dass auch die Vefahrenskosten (also 1,3 VerfG, 1,2 TG ) beinhaltet.
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Vielen Dank Euch. Ich weiß es war eine simple Sache aber irgendwie hab ich total verquer gedacht. Asche auf mein Haupt
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Guten Morgen,
vielleicht nochmal für alle zum Verständnis: Wenn in gerichtlichen Beschlüssen/Schreiben/Abrechnungen/ etc. von "außergerichtlichen Kosten" die Rede ist, so meint dies nicht - wie von vielen RA's und ReFas verwendet - die Gebühren, die der Rechtsanwalt für ein außergerichtliches Tätigwerden erhält (diese werden: "vorgerichtliche Kosten" genannt), sondern all jene Kosten, die nicht Gerichtskosten oder z.B. Zeugenvorschüsse etc. betreffen, also Kosten, die "außerhalb des Gerichts" angefallen sind.
vielleicht nochmal für alle zum Verständnis: Wenn in gerichtlichen Beschlüssen/Schreiben/Abrechnungen/ etc. von "außergerichtlichen Kosten" die Rede ist, so meint dies nicht - wie von vielen RA's und ReFas verwendet - die Gebühren, die der Rechtsanwalt für ein außergerichtliches Tätigwerden erhält (diese werden: "vorgerichtliche Kosten" genannt), sondern all jene Kosten, die nicht Gerichtskosten oder z.B. Zeugenvorschüsse etc. betreffen, also Kosten, die "außerhalb des Gerichts" angefallen sind.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch