Kosten des Festsetzungsverfahren?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Zicklein
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#1

22.01.2009, 18:57

Hallo,

ich habe schon wieder eine Frage an Euch. Denn solch eine Formulierung hatte ich noch NIE unter einem Beschluss.

Wir vertraten die Beklagte, man verglich sich, es gab eine Kostenquotelung. Nun habe ich einen Ausgleichsantrag gestellt und die Klägerseite natürlich auch. Gestern ging der Ausgleichsbeschluss bei uns ein und unsere Mandantin hat noch eine zweistellige Summe an die Kläger zu zahlen. Und darunter stand:
"Die Kosten des Festsetzungsverfahrens trägt die Beklagte."

Was für Kosten???

Danke für Eure Hilfe.
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#2

22.01.2009, 19:12

Hö? Ist mir allerdings auch neu. Das würd ich auch gern einmal wissen was das zu bedeuten hat.
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Soenny
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#3

22.01.2009, 19:14

Sicher ein falscher Textbaustein reingerutscht :roll: Wenn überhaupt können doch nur Zustellkosten angefallen sein, aber da der KFB euch zugestellt wurde, ja wohl auch nicht :hm
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#4

22.01.2009, 19:18

Das ist schlicht Quatsch, denn das KFV ist Annexverfahren zur Hauptsache und löst keine eigenen Kosten aus. Da hat sich jemand gewaltig vertan.
~ Grüßle ~
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#5

22.01.2009, 19:19

Also, morgen anrufen und dann ists erledigt ;)
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#6

22.01.2009, 19:28

Da würde ich beim Gericht doch drauf bestehen, den KFB zu berichtigen und den verwirrenden Kostenzusatz streichen zu lassen. Ansonsten möge der Sachbearbeiter mal verraten, wo er die Grundlage für eine solche Entscheidung her hat. Die hätte ich dann allerdings auch gerne mal gewusst.
~ Grüßle ~
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#7

23.01.2009, 13:37

OK, ich danke Euch! Ich hatte schon befürchtet, dass ich in meinen Berufsjahren etwas Wesentliches verpasst habe! Dann sind ja meine Fragen gar nicht so dumm!

Ich bin schon im Wochenende, so dass ich erst am Montag dort anrufen kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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