Gerichtskosten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
Venus86
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 14.11.2008, 19:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

09.12.2008, 14:02

Hallöchen,

habe eine Frage zu den Gerichtsgebühren. Es werden ja immer 3 Gerichtsgebühren Vorschuss eingezahlt und 2 erstattet wenn die Klage zurückgenommen wird. Wie ist das bei einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht? Wie hoch sind da überhaupt die Gerichtskosten?

Kann mir da jemand helfen?
GossipGirl
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 11.05.2007, 13:11
Wohnort: Schwetzingen

#2

11.12.2008, 22:38

Hey,

schau mal in KV-Nr. 5110 ff. da findest du die Höhe der Gerichtskosten in Verwlatungsverfahren.

Meines Erachtens werden die Gerichtskosten erst am Ende des Verfahrens fällig...Die Info hab ich von folgender Seite (ganz unten):

http://www.palm-bonn.de/kos.htm

Hoffe, dass dir weiterhilft...

lg
[color=#FF00BF]"Wer aufgehört hat besser zu werden. hat aufgehört gut zu sein" (Hertmut Eklöh)[/color]
madeja
Forenfachkraft
Beiträge: 212
Registriert: 17.09.2008, 19:49
Wohnort: Frankfurt

#3

12.12.2008, 08:04

Venus86 hat geschrieben:habe eine Frage zu den Gerichtsgebühren. Es werden ja immer 3 Gerichtsgebühren Vorschuss eingezahlt und 2 erstattet wenn die Klage zurückgenommen wird. Wie ist das bei einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht? Wie hoch sind da überhaupt die Gerichtskosten?
beim Verwaltungsgericht fast genauso, die Höhe bestimmt sich ganz normal nach dem Streitwert, der vom Gericht ggf. nach Klageerhebung bzw. Antragstellung vorläufig festgesetzt wird. Die Klage wird ohne Vorschusszahlung zugestellt - daher sind echte Vorschusszahlungen im VerwR auch unüblich. Das Gericht schickt dann an den Mandanten die Gerichtskostenrechnung.

Die Zeiten, in denen die Gerichtskosten erst nach Beendigung der Instanz angefordert wurde sind aber vorbei. Die Rechnung kommt meist zügig nach der vorläufigen Wertfestsetzung.
Antworten