Rückerstattung von Gerichtskosten
Verfasst: 01.04.2008, 13:02
Nachdem der Schuldner Widerspruch gegen den MB eingereicht hat, ging das Verfahren ins streitige Verfahren über.
Es kam zu keiner mündlichen Verhandlung, da das schriftliche Verfahren angeordnet wurde.
Nun ist Urteil zu unseren Gunsten ergangen und ich möchte die Kosten festsetzen lassen.
Bekomme ich Gerichtskosten vom AG zurück erstattet, da keine mündliche Verhandlung statt gefunden hat, oder sind sämtliche Gerichtskosten aufgebraucht?
Konnte das leider so schnell nicht finden...
Es kam zu keiner mündlichen Verhandlung, da das schriftliche Verfahren angeordnet wurde.
Nun ist Urteil zu unseren Gunsten ergangen und ich möchte die Kosten festsetzen lassen.
Bekomme ich Gerichtskosten vom AG zurück erstattet, da keine mündliche Verhandlung statt gefunden hat, oder sind sämtliche Gerichtskosten aufgebraucht?
Konnte das leider so schnell nicht finden...