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Rückerstattung von Gerichtskosten

Verfasst: 01.04.2008, 13:02
von blackcat
Nachdem der Schuldner Widerspruch gegen den MB eingereicht hat, ging das Verfahren ins streitige Verfahren über.

Es kam zu keiner mündlichen Verhandlung, da das schriftliche Verfahren angeordnet wurde.

Nun ist Urteil zu unseren Gunsten ergangen und ich möchte die Kosten festsetzen lassen.

Bekomme ich Gerichtskosten vom AG zurück erstattet, da keine mündliche Verhandlung statt gefunden hat, oder sind sämtliche Gerichtskosten aufgebraucht?

Konnte das leider so schnell nicht finden...

Verfasst: 01.04.2008, 13:04
von Gast
kann ich Dir leider auch nicht genau sagen.

Wir geben im KfA erstmal alle gezahlten Gerichtskosten an und wenn noch etwas erstattet wird, wird das vom Gericht in der Festsetzung entsprechend berücksichtigt.

Aber eigentlich dürften keine Gerichtskosten mehr übrig sein.

Verfasst: 01.04.2008, 13:06
von Smilie
Daduch, dass das Gericht durch Urteil entschieden hat, sind alle 3 Gereichtsgebühren verbraucht worden und es wird nichts erstattet (es sei denn, Ihr habt zuviel eingezahlt).

Verfasst: 01.04.2008, 13:11
von rosa
:zustimm

Verfasst: 01.04.2008, 13:16
von JonesJess
:zustimm

Verfasst: 01.04.2008, 13:20
von blackcat
Danke, das wollte ich wissen!
Ich wusste nur nicht, ob das auch etwas mit der mündlichen Verhandlung zu tun hat.

:thx

Verfasst: 01.04.2008, 14:05
von Smilie
Ne nicht wirklich. Kommt immer drauf an, ob es ein Urteil gab oder nicht - Mehrarbeit des Gerichts wegen Entscheidung über die Kostentragung :-)